Fristenberechnungen bei Feiertagen
Verfasst: 11.03.2022, 10:02
Hey ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Fristenbrechnung bei Feiertagen.
Am 8. März 2022 war in Berlin ein gesetzlicher Feiertag, jedoch nur in Berlin und nicht in ganz Deutschland. Da am diesem Tag ein Fristablauf gewesen wäre, habe ich die eigentlich am 8. März 2022 ablaufende Frist auf den nächsten Werktag, den 9. März 2022, verschoben.
Jetzt ist die Frage wie sich die Gerichte aus anderen Bundesländern dazu verhalten, weil in anderen Bundesländern ist der 8. März 2022 kein Feiertag.
Gibts dazu Rechtsprechung? Weiß da jemand mehr? Fundstellen in der ZPO?
Danke für eure Hilfe.
ich habe eine Frage zur Fristenbrechnung bei Feiertagen.
Am 8. März 2022 war in Berlin ein gesetzlicher Feiertag, jedoch nur in Berlin und nicht in ganz Deutschland. Da am diesem Tag ein Fristablauf gewesen wäre, habe ich die eigentlich am 8. März 2022 ablaufende Frist auf den nächsten Werktag, den 9. März 2022, verschoben.
Jetzt ist die Frage wie sich die Gerichte aus anderen Bundesländern dazu verhalten, weil in anderen Bundesländern ist der 8. März 2022 kein Feiertag.
Gibts dazu Rechtsprechung? Weiß da jemand mehr? Fundstellen in der ZPO?
Danke für eure Hilfe.