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Replik

Verfasst: 22.02.2022, 09:16
von grete
Hallo guten Morgen,

als Nicht-Reno eine Frage. Heute wurde die Klageerwiderungsfrist von der Gegenseite an uns übermittelt, Gericht hat keine Frist gesetzt. Notiere ich hier gem. § 277 Abs. 4 ZPO eine 2-Wochenfrist? :oops:

Re: Replik

Verfasst: 22.02.2022, 09:18
von icerose
Das kannst du - rein vorsorglich - gern tun. Schreib dazu, dass es eine eigene Frist ist. ;)

Re: Replik

Verfasst: 22.02.2022, 09:39
von grete
:thx Icerose, d.h. wenn ich keine Frist notiere ist es auch egal, es wurden ja keine gesetzt. Da keine Refa mache ich mir vielleicht zu viele Gedanken.

Re: Replik

Verfasst: 22.02.2022, 10:01
von Anahid
Die Frist betrifft Euch nicht und muss daher von Euch auch nicht überwacht werden. Ich würde die nicht notieren.