Replik

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grete
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#1

22.02.2022, 09:16

Hallo guten Morgen,

als Nicht-Reno eine Frage. Heute wurde die Klageerwiderungsfrist von der Gegenseite an uns übermittelt, Gericht hat keine Frist gesetzt. Notiere ich hier gem. § 277 Abs. 4 ZPO eine 2-Wochenfrist? :oops:
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icerose
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#2

22.02.2022, 09:18

Das kannst du - rein vorsorglich - gern tun. Schreib dazu, dass es eine eigene Frist ist. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
grete
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#3

22.02.2022, 09:39

:thx Icerose, d.h. wenn ich keine Frist notiere ist es auch egal, es wurden ja keine gesetzt. Da keine Refa mache ich mir vielleicht zu viele Gedanken.
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Anahid
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#4

22.02.2022, 10:01

Die Frist betrifft Euch nicht und muss daher von Euch auch nicht überwacht werden. Ich würde die nicht notieren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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