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Rubrum berichtigen?

Verfasst: 15.02.2022, 10:49
von Rik
Hallo ins Forum,
wie geht man hier richtig vor? Es geht um Kindesunterhalt. Im ersten Verfahren waren die Eltern noch verheiratet, daher Antragsteller die KM. Nun sind sie geschieden, der Kindesunterhalt soll geändert werden. Fälschlicherweise wurde wieder der Antrag als Antrag der KM gestellt. Nun schreibt das Gericht (richtigerweise), dass die Kinder den
vorliegenden Antrag selbst stellen müssen und stellt anheim, den Antrag aus Kostengründen zurück zu nehmen.
Ist das noch irgendwie zu retten? Kann man beantragen, das Rubrum von der KM auf die Kinder zu ändern? Oder beantragt man einen Parteiwechsel? Oder nimmt man tatsächlich zurück und beantragt neu? Letzteres möchte ich natürlich vermeiden...
Viele Grüße

Re: Rubrum berichtigen?

Verfasst: 15.02.2022, 12:16
von Rik
Irgendjemand eine Idee?

Re: Rubrum berichtigen?

Verfasst: 15.02.2022, 18:31
von Feldhamster
Im Zivilrecht kann das - wenn meine Erinnerung richtig ist - über § 263 ZPO als Klägerwechsel gehen, wenn das Gericht das für sachdienlich erachtet. Vielleicht lässt sich das analog auf FamFG-Verfahren anwenden. Da müsstest du bzw. eher der RA/die RAin mal Rechtsprechung etc recherchieren.

Re: Rubrum berichtigen?

Verfasst: 16.02.2022, 08:09
von Rik
Guten Morgen Feldhamster,
vielen Dank an Dich, dann werde ich dazu mal schauen.