Verkehrsrechtsfüchse! Schwacke-Liste, Frauenhofer

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mesotty
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#1

09.02.2022, 14:43

Hallo Ihr Lieben,

mal eine Frage an die Verkehrsrechtsfüchse unter euch.

Ich freue mich gerade tierisch über ein von mir erfochtenes "Reste-Urteil" zu unseren Gunsten hinsichtlich Mietwagen- und Verbringungskosten.

Warum?

Weil es für mich in meiner Replik auf die Klagerwiderung der Gegenseite sowie meiner Stellungnahme zu der Verfügung des Gerichts fast unmöglich war, eine Berechnung von maximal erstattbaren Mietwagenkosten durchzuführen und somit nachzuweisen, dass die berechneten Mietwagenkosten nicht erhöht waren. Nicht mal das Autohaus, welches die Mietwagenkosten abgerechnet hatte, konnte mir sagen, auf welcher Grundlage. :roll: Das sei halt so im System. Super! dann schreib das mal in deine Replik. Selbst die Frage nach der Mietwagenklasse wurde nicht verstanden "was sind denn Mietwagenklassen". - EGAL -

Letztendlich habe ich den Sachverständigen bekniet, der mir dann einen entsprechenden Auszug gemailt hat, worauf ich dann meinen Schriftsatz aufbauen konnte. Aber das ist ja nicht Sinn der Sache.

Daher die Frage:
Habt ihr für mich eine Idee, wie wir selbst an aktuelle Schwacke-Listen oder die von Frauenhofer kommen? Früher hatten wir einmal jährlich die Schwacke-Liste als Buch bestellt. Das machen die nun aber schon seit vielen Jahren nicht mehr.

Wie macht ihr das bei euch so? Wie prüft Ihr?

Sagt mir bitte nicht, dass das Chefsache ist. Denn da habe ich keinen Rückenwind. Mache das alles alleine.

Viele Grüße aus Heidelberg
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Anahid
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#2

09.02.2022, 15:45

Hallo mesotty,

ich bearbeite auch Unfallsachen. Ehrlich gesagt arbeite ich überhaupt nicht mit Schwacke-Listen etc. Ich hol mir im Internet "fiktive" Angebote von Mietwagenfirmen im Umkreis von 25 km vom Wohnort des Mandanten ein. Diese Listen sind auch extrem teuer und so oft hab ich hier eigentlich keinen Streit wegen Mietwagenkosten; in den meisten Fällen entscheiden sich die Mandanten doch eher für den Nutzungsausfall.

Wenn Du Dir die Arbeit mit den Mietwagenfirmen nicht machen willst (was durchaus verständlich ist), dann greif ruhig auf die Sachverständigen zurück, die entsprechende Listen in der Regel haben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Soenny
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#3

10.02.2022, 07:40

Wir machen auch überwiegend Verkehrsrecht. In den Gutachten die wir bekommen und das sind einige, steht die Höhe des Nutzungsausfalles pro Tag in der Regel als Betrag drinnen, da muß keiner von uns noch groß recherchieren. Wenn das mal nicht so ist, bekommt der SV eine kurze, liebe Mail und reicht den Betrag nach.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
mesotty
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#4

10.02.2022, 08:06

Vielen Dank für eure Antworten.

Ja in unseren Gutachten steht der Nutzungsausfall auch drin. Das bringt mir aber nichts für die Mietwagenkosten. In dem obigen Fall waren es gemäß Gutachten 38 € NA pro Tag, bei 4 Tagen Rep. Dauer wären das 152 € gewesen. Mit Urteil habe ich nun 416,50 € zugesprochen bekommen.

Es beruhigt mich aber, dass ihr auch den Gutachter fragt.

Selbst Angebote über das Internet einholen bringt nur was, wenn der Unfall "aktuell" ist. Hier ist es häufig so, dass bei Klagesachen die Unfälle ca. 2 Jahre alt sind. Angebote müssen dann ja für den Unfallzeitraum eingeholt werden, dass ist dann für die Vergangenheit quasi nicht möglich.

Ich bin aber auch froh, wenn die Geschädigten Nutzungsausfall wollen.
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Andy66
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#5

10.02.2022, 10:43

Das Problem mit der Durchsetzung der Mietwagenkosten ist die regional unterschiedliche Rechtsprechung. AG München berechnet Fraunhofer, je weiter man raus kommt, desto eher Schwacke, zwischendurch auch mal Fracke. Wenn wir es in der Hand haben, empfehlen wir den Mandanten die Nutzungsausfallentschädigung zu nehmen. Aber manchmal kommt man da halt zu spät, weil die Werkstatt da schon ihren Mietwagen verkauft hat. Interssant sind übrigens auch die Preislisten für Mietwagen, die die Versicherungen oft bei ihren Erstschreiben mitschicken. Das, was sie dort angeboten haben, müssen sie auch zahlen - unabhängig von der örtlichen Rechtsprechung.
Wichtig ist hier auch, dass man den Mandanten klar macht, dass sie den Mietwagen auch entsprechend nutzen (bzw. dringend brauchen) müssen, um die Kosten erstattet zu erhalten. Wenn man den Wagen zwei Wochen ungenutzt vor dem Haus stehen hat, bleibt man auf den Kosten sitzen. Oder sie erhalten einen Mietwagen aufgedreht, obwohl der eigene Wagen noch verkehrssicher ist. Hier kann eine ausführliche Aufklärung des Mandanten viel Unheil vermeiden.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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