Re: Schreibservice Gewerbe oder Freiberufler?
Verfasst: 07.02.2022, 15:41
Ich denke, man sollte hier einfach mal die Begrifflichkeiten klären: Freiberuflich <> freie MItarbeit.
Ein Anwalt ist z.B. freiberuflich tätig, auch manche Künstler gehören dazu. Die sog. "freien Berufe" unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Eine freie Mitarbeit dagegen liegt vor, wenn jemand nicht als Arbeitnehmer fest angestellt ist, sondern quasi als Subunternehmer Aufträge bearbeitet. In unserem Fall z.B. Schreibbüros. Dieser Subunternehmer ist dann nicht weisungsgebunden, übt jedoch ein Gewerbe aus. Eine Unterscheidung gibts z.B. auf der Seite der Uni Erlangen zu finden. Bei Interesse kann ich den Link per PN schicken.
Ein Anwalt ist z.B. freiberuflich tätig, auch manche Künstler gehören dazu. Die sog. "freien Berufe" unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Eine freie Mitarbeit dagegen liegt vor, wenn jemand nicht als Arbeitnehmer fest angestellt ist, sondern quasi als Subunternehmer Aufträge bearbeitet. In unserem Fall z.B. Schreibbüros. Dieser Subunternehmer ist dann nicht weisungsgebunden, übt jedoch ein Gewerbe aus. Eine Unterscheidung gibts z.B. auf der Seite der Uni Erlangen zu finden. Bei Interesse kann ich den Link per PN schicken.