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Re: Schreibservice Gewerbe oder Freiberufler?

Verfasst: 07.02.2022, 15:41
von Andy66
Ich denke, man sollte hier einfach mal die Begrifflichkeiten klären: Freiberuflich <> freie MItarbeit.

Ein Anwalt ist z.B. freiberuflich tätig, auch manche Künstler gehören dazu. Die sog. "freien Berufe" unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Eine freie Mitarbeit dagegen liegt vor, wenn jemand nicht als Arbeitnehmer fest angestellt ist, sondern quasi als Subunternehmer Aufträge bearbeitet. In unserem Fall z.B. Schreibbüros. Dieser Subunternehmer ist dann nicht weisungsgebunden, übt jedoch ein Gewerbe aus. Eine Unterscheidung gibts z.B. auf der Seite der Uni Erlangen zu finden. Bei Interesse kann ich den Link per PN schicken.

Re: Schreibservice Gewerbe oder Freiberufler?

Verfasst: 06.02.2023, 12:51
von Brubully
Servus zsammen,

ob Freiberufler oder nicht erklärt eigentlich der §18 EStG und §1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).

Freie Berufe unterteilen sich in 4 Gruppen: Heilberuflicher Bereich, beratende Bereiche (Rechts-, Wirtschafts- und Steuerbereiche), technisch-naturwissenschaftliche Bereiche sowie kulturelle Bereiche.

Ich sehe, beim besten Willen, keinen freiberuflichen Ansatz für Schreib- und Bürodienste (auch digitalisiert).

Lg Brubully

Re: Schreibservice Gewerbe oder Freiberufler?

Verfasst: 07.02.2023, 22:59
von paralegal6
Jara hat geschrieben:
06.02.2022, 21:48

Gilt ein Schreibbüro oder virtuelle Assistenz oder wie auch immer es genannt wird als freiberufliche Tätigkeit?

Ist das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich?

Danke
Ganz einfach: nein und nein