Hallo ihr,
es gibt doch selbständig tätige unter Euch.
Gilt ein Schreibbüro oder virtuelle Assistenz oder wie auch immer es genannt wird als freiberufliche Tätigkeit?
Z. B. Erledigung von Schreibarbeiten
Rechnungserstellung
Urlaubsvertretung
Arbeiten von zuhause erledigen und vor Ort
Ich finde im Internet keine klare Regelung.
Ist das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich?
Danke
Schreibservice Gewerbe oder Freiberufler?
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Du mußt dem Auftraggeber gegenüber abrechnen, also mußt do Rechnungen stellen, ob mit oder ohne USt. hängt vom Umsatz ab. Auf jeden Fall muß die Tätigkeit beim FA angezeigt werden. An deiner Stelle würde ich mit einem Steuerberater sprechen, bevor du da ein Problem bekommst.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ich ergänze hier nochmals:
Ich hatte zunächst ein Gespräch mit dem Steuerberater und habe mich natürlich auch bei der Krankenkasse informiert.
Dann habe ich ein Gewerbe angemeldet. Das Finanzamt kommt danach auf Dich zu und Du musst entsprechende Angaben machen. Hier wird z.B. auch gefragt, ob IST-Versteuer oder SOLL-Versteuerung. Ganz Wichtig mach Dich auch schlau bezüglich Scheinselbständigkeit.
Wie Du Deine Rechnungen dann stellen musst, das kann Dir der Steuerberater dann ebenfalls ausführlich erklären.
Ich hatte zunächst ein Gespräch mit dem Steuerberater und habe mich natürlich auch bei der Krankenkasse informiert.
Dann habe ich ein Gewerbe angemeldet. Das Finanzamt kommt danach auf Dich zu und Du musst entsprechende Angaben machen. Hier wird z.B. auch gefragt, ob IST-Versteuer oder SOLL-Versteuerung. Ganz Wichtig mach Dich auch schlau bezüglich Scheinselbständigkeit.
Wie Du Deine Rechnungen dann stellen musst, das kann Dir der Steuerberater dann ebenfalls ausführlich erklären.
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Das ist doch klar!Soenny hat geschrieben: ↑07.02.2022, 08:34Du mußt dem Auftraggeber gegenüber abrechnen, also mußt do Rechnungen stellen, ob mit oder ohne USt. hängt vom Umsatz ab. Auf jeden Fall muß die Tätigkeit beim FA angezeigt werden. An deiner Stelle würde ich mit einem Steuerberater sprechen, bevor du da ein Problem bekommst.
Ich wollte genau diesen Punkt wissen, den ich gefragt habe.
Dass man das beim Finanzamt melden muss und besser vorher mit einem Steuerberater spricht ist doch völlig klar, ich gründe ja nicht mal eben so sonntagsabends ein Schreibbüro.
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Ich habe gestern Abend nicht verstanden, wieso das eine Schreibbüro gewerblich arbeitet und andere freiberuflich. Wurde Dir vom Steuerberater geraten ein Gewerbe anzumelden? Ich habe gelesen, dass es auch als freiberufliche Tätigkeit gelten kann. Wobei mir eh grad nicht ganz klar ist, ob das eine oder andere steuerliche Vorteile hat, weil ich die Steuersätze (ESt u. GewSt) noch nicht verglichen habe.Tigerle hat geschrieben: ↑07.02.2022, 09:15Ich ergänze hier nochmals:
Ich hatte zunächst ein Gespräch mit dem Steuerberater und habe mich natürlich auch bei der Krankenkasse informiert.
Dann habe ich ein Gewerbe angemeldet. Das Finanzamt kommt danach auf Dich zu und Du musst entsprechende Angaben machen. Hier wird z.B. auch gefragt, ob IST-Versteuer oder SOLL-Versteuerung. Ganz Wichtig mach Dich auch schlau bezüglich Scheinselbständigkeit.
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Schau mal hier: https://www.vgsd.de/freiberufler-oder-g ... ne-folgen/
Als Freiberufler zahlt man z. B. keine Gewerbesteuer, wobei diese erst ab einem Jahresgewinn von 24.500,00 € anfällt.
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Die Beispiele die Du unter #1 genannt hast, haben mit freiberuflicher Tätigkeit nichts zu tun. Es mag Grenzfälle geben, aber Schreibarbeiten und Rechnungserstellung sind sicher keine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.
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So genau weiß ich das gar nicht mehr. Ist schon über 10 Jahre her.
Gewerbesteuer musst Du erst zahlen, sobald du den Freibetrag überschreitest.
Die Einkommenssteuer fällt auch auf das Einkommen aus Gewerbebetrieb an, d.h. den gibst Du mit an.
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Danke für Eure Antworten, aber ihr schreibt Sachen, die eh klar sind und die man ganz leicht nachlesen kann.
Es ist wohl Auslegungssache was noch als freiberufliche Tätigkeit gilt und was nicht, es kommt auch explizit auf die Tätigkeiten an, die man ausführt.
Danke Euch, ich weiß jetzt, was ich wissen wollte.
Es ist wohl Auslegungssache was noch als freiberufliche Tätigkeit gilt und was nicht, es kommt auch explizit auf die Tätigkeiten an, die man ausführt.
Danke Euch, ich weiß jetzt, was ich wissen wollte.