An wen Taschengeldantrag Art. 54 BayStVollzG richten?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#1

17.01.2022, 08:53

Es geht um einen ehemaligen Häftling, der nun in einer sozialen Einrichtung lebt. Der Antrag auf Sozialhilfe und Arbeitslosengeld wurde zwischenzeitlich abgelehnt. D.h. er hat keinerlei Einkommen.
An wenn muss der Antrag auf Gewährung des Taschengeldes gem. Art. 54 BayStVollzG gerichtet werden? die zuständige Staatsanwaltschaft oder die JVA in der er zuletzt eingesessen hat?
Hat zufällig auch jemand ein Muster, das ich dann entsprechend anpassen kann?
Antworten