Annahme Zahlung Gegenseite als Anerkenntnis?

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Pitt
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#1

21.12.2021, 10:11

Ich habe hier einen Erbrechtsstreit, bei dem wir die Ansprüche für den Pflichtteilsberechtigten durchsetzen sollen. Jetzt hat die Gegenseite einen Betrag überwiesen, den sie selbst für angemessen hält (ca. 1/5 des geltend gemachten Anspruchs), um die Sache abzuschließen. Ich erinnere mich aus meiner Ausbildung, dass man solche Zahlungen nicht vorbehaltlos annehmen soll, um zu vermeiden, dass durch die Annahme des Geldes eine abschließende Einigung zustande kommt. Ich habe jetzt schon meine Unterlagen durchgesucht, finde den nicht den entsprechenden Aufsatz aber nicht mehr. Soweit ich mich erinnere, muss man die Gegenseite ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit der Annahme keine abschließende Erledigung verbunden ist und das sogar empfohlen wurde, das Geld auf ein RA-Anderkonto zu hinterlegen, bis der Rechtsstreit abschließend erledigt werden konnte. :kopfkratz

Hat jemand von Euch dazu noch Infos oder kann mir das bestätigen?
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Anahid
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#2

21.12.2021, 16:24

Ja, ich meine auch sowas im Hinterkopf zu haben. Ich würde vorsichtshalber so vorgehen, wie Du das vorschlägst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
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#3

22.12.2021, 08:39

Danke! Dann werde ich das so machen.
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