Muss wortwörtlich "Einspruch" stehen?

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Muschel
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#1

14.12.2021, 12:07

Hallo, könnt ihr mir vielleicht helfen. Ich denke ich habe einen Fehler gemacht.
Mandant bekam Bußgeldbescheid, wir sollten Einspruch einlegen.
In dem Schreiben an die Bußgeldstelle habe ich versehentlich vergessen zu schreiben, dass gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird.
Ich habe nur die Vertretung angezeigt, um Akteneinsicht gebeten und mitgeteilt, dass sich unser Mandant zu dem Vorwurf nicht äußern wird und dass bereits jetzt beantragt wird, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.

Gilt das trotzdem als Einspruch? Jetzt ist die Frist nämlich schon vorbei. :oops:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Adora Belle
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#2

14.12.2021, 13:44

Beim Betroffenen mag das als Einspruch durchgehen, weil aus dem Schreiben erkennbar ist, dass er den Bescheid nicht akzeptieren will. Vom Verteidiger darf man aber verlangen, dass er die korrekten Begrifflichkeiten verwendet.

Gute Sache: Versäumnisse des Verteidigers muss sich der Betroffene nicht zurechnen lassen. Ihr könnt also mit der Begründung, dass die Einspruchseinlegung beauftragt war, aber von Euch verbasselt wurde, Wiedereinsetzung beantragen.

Ich würde vorher kurz bei der Behörde durchrufen und anfragen, ob das Schreiben evtl doch als Einspruch behandelt wird.

Btw: Habt Ihr keine Anwälte im Haus? :-?
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Soenny
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#3

14.12.2021, 13:50

Cheffe sagt: Widereinsetzung beantragen ;)
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Muschel
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#4

14.12.2021, 14:05

Wir haben Rechtsanwälte im Haus. Die eine meint, in Verwaltungssachen ist das nicht so streng. Da muss nicht wörtlich "Widerspruch" stehen, sondern es muss sich aus dem Schreiben ergeben. Ob das in Bußgeldsachen anders ist weiß sie auch nicht. Im Internet finde ich dazu auch nichts. Und Wiedereinsetzung geht, wenn der RA einen Fehler gemacht hat (ich meine ich habe es zwar geschrieben, aber Chef hat unterschrieben)?
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#5

14.12.2021, 14:10

Ich hab meine Antwort geschrieben, Sanny hat ne Antwort geschrieben. Ist jetzt noch was offen?
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