Mandat niedergelegt - Mandant unbekannt verzogen

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Salia87
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#1

10.11.2021, 15:38

Hallo zusammen!

Ich habe schon wieder ein blödes Thema auf dem Tisch aus dem wir leider nicht rauskommen:

Den Mandant haben wir in einem LG Prozess vertreten. Das Mandat haben wir wegen absolutem Desinteresse des Mandanten auch rechtzeitig niedergelegt. Leider ist er zu einem "Pattex-Mandanten" geworden und das LG stellt uns weiterhin fröhlich Schriftsätze zu. Ich weiß dass das so korrekt ist. Wir haben diese bisher immer brav an den Mandant weitergeschickt mit entsprechender Fristbelehrung etc.

Jetzt ist natürlich das blödeste überhaupt passiert und der Mandant ist umgezogen. Das letzte Einschreiben kam zurück. Eine EMA haben wir schon durch und laut dieser ist die Adresse noch aktuell. Wegen einer offenen Honorarforderung habe ich mit der zuständigen Gerichtsvollzieherin auch bereits telefoniert. Die kennt den Mandanten schon (schlechtes Zeichen) und meint es stünde ein neuer Name am Briefkasten.

Momentan läuft eine Stellungnahmefrist nach deren Ablauf wohl Zwangshaft gegen den Mandanten angeordnet werden wird (die Gegenseite betreibt die ZV wg. einer nicht vertretbaren Handlung).

Könnt ihr mir Tipps geben was wir noch machen können oder sollen?
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Anahid
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#2

10.11.2021, 15:59

Salia87 hat geschrieben:
10.11.2021, 15:38
Könnt ihr mir Tipps geben was wir noch machen können oder sollen?
Das Gericht anschreiben und mitteilen, dass kein Kontakt mehr zu dem früheren Mandanten besteht und die letzte Post als unzustellbar zurückkam, sodass Ihr nicht in der Lage seid, den Ex-Mandanten zu erreichen. Mehr kannst Du eigentlich nicht machen.
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#3

10.11.2021, 16:09

Danke für die schnelle Rückmeldung. Dann werden wir das so machen. Gott sei Dank gibt es solche abtauchenden Mandanten doch eher selten.

Sind wir eigentlich verpflichtet hier jetzt immer wieder eine EMA zu machen wenn vom LG etwas kommt? Muss man die EMA überhaupt machen?
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#4

10.11.2021, 16:27

Das Problem ist, das Du jetzt ein Pattex-Mandat hast. Ihr habt das Mandat zwar niedergelegt, bleibt aber so lange zustellungsbevollmächtigt, bis sich ein neuer Anwalt meldet. Aus anwaltlicher Vorsorge würde ich alles zumutbare versuchen, um die Post an den Ex-Mandanten zu kriegen bzw. nachweisen zu können, dass ich das zumindest ernsthaft versucht habe.
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#5

10.11.2021, 16:46

Seh ich jetzt nicht ganz so dramatisch wie Goali. Meiner Meinung nach reicht die Mitteilung ans Gericht aus. Ihr habt die ganze Zeit dem Mandanten die Post weitergeleitet und werdet ihn mit Sicherheit auch auf seine Pflicht, einen anderen Anwalt zu beauftragen, mindestens einmal eindringlich hingewiesen haben. Wenn der Mandant sich nicht darum kümmert, Euch seine aktuelle Anschrift mitzuteilen und es auch nicht für erforderlich hält, mal nach weiteren Posteingängen selbst zu fragen, dann ist es sein persönliches Problem.
Ich bin doch nicht verpflichtet, noch weitere Kosten zu verursachen für Anfragen und was weiß ich noch, nur weil der Mandant "abtaucht" und ich sowieso schon Außenstände habe.
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#6

10.11.2021, 16:48

Anahid hat geschrieben:
10.11.2021, 16:46
Meiner Meinung nach reicht die Mitteilung ans Gericht aus.
Die ändert aber - zumindest hier bei uns - nichts daran, dass man weiter Post kriegt. Und wir sind hier eher "Team Vorsicht" und machen lieber einmal zuviel als einmal zuwenig ;)
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#7

11.11.2021, 09:27

Das mag sein. Hier bekommt man aber fast immer die neue Adresse des Ex-Mandanten mitgeteilt. Bevor ich Kosten auslege, die ich ohnehin wohl nie wieder sehe, nur um so einem Typen, der sich um nichts kümmert, sein Zeug rüberschicken zu können, würde ich das einfach mal versuchen. ;)
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