Antrag auf Zulassung Berufung

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grete
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#1

01.11.2021, 14:37

Hallo,

die Gegenseite hat Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt beim VerwG

Ist hier schon was zu unternehmen - Anzeige - oder warten wir ab?

DANKE
grete
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#2

01.11.2021, 15:57

Niemand da? Wir haben noch kein Aktenzeichen, daher denke ich, dass wir noch abwarten. Wir haben nur die Nachricht v. VerwG, dass Antrag gestellt wurde und Schriftsätze künftig an Hess. VerwGHof gestellt werden.
:)
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#3

01.11.2021, 16:58

Solange die Berufung nicht zugelassen wurde, kann keine Berufung eingelegt werden, könnt ihr euch nicht bestellen.

Nach meinem Gefühl ist hier von euch nichts zu veranlassen, es sei denn der Hess. VerwGHof fordert euch entsprechend auf, etwas (und dann auch was genau) zu tun.
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