Urteilsverkündung im Protokoll

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Alisha.Sadeh
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#1

28.10.2021, 14:45

Hallo ihr Lieben,

eine kurze Frage: Wenn im Protokoll steht "Es wurde ein in vollständiger Vorm vorliegendes Urteil wie folgt verkündet:

......

Muss dann eine Frist, laufend ab dem Tag der Verhandlung notiert werden gegen das Urteil oder wird das Urteil in vollständiger Form abgewartet und dann erst die Frist notiert?

Liebe Grüße,
Alisha
samsara
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#2

28.10.2021, 15:21

§ 517 ZPO
Alisha.Sadeh
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#3

28.10.2021, 15:22

samsara hat geschrieben:
28.10.2021, 15:21
§ 517 ZPO
Super, danke!
samsara
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#4

28.10.2021, 15:35

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