Hallo liebe Gemeinschaft,
ich habe eine Akte auf dem Tisch bei der ich nicht so recht weiter weiß:
Unsere Mandantin lebt in Trennung von Ihrem Mann. Wir haben einen Antrag auf Erteilung der Auskunft bei Gericht gestellt, da außergerichtlich keine Auskunft erteilt worden ist. Es erfolgte dann ein Teilanerkenntnis worin der Gegner sich zur Auskunft verpflichtet hat. Diese Auskunft hat der Ehemann dann nie abgegeben, so dass wir dann ein Zwangsgeld beantragt haben. Der Beschluss wurde auch erlassen und wir haben das Zwangsgeld auch vollstreckt. Die Auskunft hat der Schuldner aber immer noch nicht erteilt, so dass wir jetzt nicht so recht wissen wie es weiter geht.
Wir wissen, dass der Schuldner in einer Dachdeckerei arbeitet. Könnten wir dann nicht einfach ein fiktives Gehalt berechnen und danach den Trennungsunterhalt berechnen? Dann könnte ja ein Zahlungsantrag bei Gericht gestellt werden. Die Akte läuft bereits seit 2018 und der Gegner verzögert auch das Scheidungsverfahren erheblich hinaus, da er kein Klingelschild hat und Briefe ständig unzustellbar sind. Zustellungen erfolgen nunmehr nur noch über den Gerichtsvollzieher am Arbeitsort des Gegners.
Wir sind überfragt
Danke schonmal für Eure Mühe und ganz liebe Grüße
Familienrecht Trennungsunterhalt
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Weiteres, höheres Zwangsgeld beantragen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht ja weiter.
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Dann müsst ihr nun ein weiteres höheres Zwangsgeld beantragen. Was Anderes bleibt euch im Moment nicht.Pascale123 hat geschrieben: ↑03.09.2021, 12:48Die Auskunft hat der Schuldner aber immer noch nicht erteilt, so dass wir jetzt nicht so recht wissen wie es weiter geht.
Wenn es ganz doof kommt, dann macht ihr das solange, bis der Schuldner in die Insolvenz läuft (hatten wir mal in einem Verfahren wg. Auskunft über einen Nachlass).