Anspruch auf Aktualisierung des Einkommens (Formular 7) bei BAföG

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Gesperrt
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 878
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#1

18.08.2021, 17:53

Hallo ans Forum,

heute habe ich einen speziellen Fall auf den Schreibtisch bekommen...

Der Sohn beantragt BAföG.
Normalerweise wird das Einkommen der Eltern aus 2019 herangezogen. Zu diesem Zeitpunkt haben beide Eltern ein so hohes Einkommen, dass kein BAföG-Anspruch bestehen würde.

Nun ist es im vorliegenden Fall so, dass der Vater inzwischen eine EU-Rente bezieht und deshalb nicht mehr leistungsfähig ist, d.h., der Sohn bekäme in voller Höhe BAföG.

Für diesen Fall gibt es das Formular 7, mit dem die Aktualisierung des Einkommens beantragt werden kann.
Diesen Antrag muss der Sohn stellen.

Was geschieht, wenn der Sohn den Antrag nicht stellt? Kann der Vater den Sohn dann im (außergerichtlichen) Zivilverfahren darauf verweisen, dass er - hätte er den Antrag gestellt - BAföG in voller Höhe bekommen hätte?

Ich hoffe, ihr habt den einen oder anderen Tip für mich.

Herzlichen Dank vorab und liebe Grüße
Schachterlteufel
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

18.08.2021, 19:32

:closed wegen nicht erlaubter Rechtsberatung ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Gesperrt