Streitverkündung und Kostenentscheidung

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ksuscha
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#1

10.08.2021, 11:51

Liebe Kolleginnen,

wir haben in einem Zivilprozess die Ehefrau als Beklagte vertreten. Der Klägerin hat dem Ehemann der Beklagten den Streit verkündet und wir haben den Ehemann dann auch vertreten. Der Ehemann ist dem Rechtsstreit auf Seiten der Ehefrau (Beklagte) beigetreten. Das war nach der mündlichen Verhandlung.

Das Gericht hat die Klage der Klägerin abgewiesen und hinsichtlich der Kosten entschieden: " Die Koste des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen." Mehr hat das Gericht nicht geschrieben.

Kann ich jetzt neben den Kosten der Beklagten auch die Kosten des Ehemannes, dem die Klägerin ja den Streit verkündet hatte, im Kostenfestsetzungsantrag mit geltend machen oder muss ich die Berichtigung des Urteilstenors und des Urteils beantragen, da dort das Gericht keine eigene Entscheidung zu den Kosten des Ehemanns, die durch den Beitritt auf Seiten der Frau (Beklagte) getroffen hat.

Oder ist in der Kostenentscheidung des Gerichtes: "die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zu tragen" auch die Kosten des Ehemannes, der dem Rechtsstreit seiner Frau (Beklagte) beigetreten ist, beinhaltet?

vielen Dank
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