Vergleich, Berichtigungsbeschluss, Zahlungsfrist

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Mikado1960
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#1

05.08.2021, 11:24

Hallo zusammen,

Kläger und Beklagte haben einen Prozessvergleich geschlossen, wonach unter anderem eine Summe X binnen 4 Wochen nach Zustellung des Vergleichs von der Beklagten an den Kläger zu zahlen ist. Der gerichtlich protokollierte Vergleich enthielt eine offensichtliche Unrichtigkeit in der Wiedergabe der Vergleichssumme, es wurde eine Ziffer vergessen. Es folgte Antrag auf Berichtigung der Vergleichssumme. Der Berichtigungsbeschluss erging entsprechend.

Meine Frage ist nun: Ab wann läuft denn nun die 4wöchige Zahlungsfrist für die Vergleichssumme? Mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses, der den tatsächlichen Betrag wiedergibt oder gilt die vorherige Zustellungsfrist des Vergleichs, der die unrichtig wiedergegebene Vergleichssumme enthielt?

Wenn mir das jemand beantworten könnte, wäre ich sehr dankbar. Ich muss dem Mandanten die korrekte Zahlungsfrist mitteilen.

Viele Grüße aus Frankfurt.
Refa-99
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#2

05.08.2021, 11:59

Wenn es dafür keine Vereinbarung gibt und es nur eine offensichtliche unstreitige Unrichtigkeit ist, würde ich die Vereinbarung nach dem Parteiwillen so auslegen, dass die Frist ab Zustellung des ersten Beschlusses greift
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Mikado1960
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#3

05.08.2021, 12:19

Obwohl im ersten Beschluss eine falsche Vergleichssumme angegeben war? Ausgemacht, was binnen 4 Wochen zu zahlen ist, war doch ein ganz anderer Betrag, als derjenige, der im ersten Vergleichsbeschluss wiedergegeben wurde. Das war übrigens auch der Grund, weshalb die Mandantin, eine Bank, den ersten Vergleichsbeschluss nicht in ihre Zahlungsstelle geben wollte. Der tatsächlich zu zahlende Betrag wurde quasi erst durch den Berichtigungsbeschluss korrekt festgestellt. Durch die Berichtigung entstand jetzt eine Zeitlücke von zwei Wochen, die von der Mandantin in ihren Buchhaltungsprozessen nicht mehr eingehalten werden kann. Ich bin mir echt total unsicher und hätte eher an eine neu laufende 4-Wochen-Frist beginnend mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses geglaubt, da damit der Rechtsmangel behoben wurde. Leider finde ich auch nichts in der Literatur und Rechtsprechung.

Trotzdem, danke schon mal vielmals für den Hinweis.
Refa-99
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#4

05.08.2021, 12:24

Genau, weil ein anderer Betrag als im Beschluss ausgemacht war und hierüber Einigkeit besteht, würde ich sagen, dass der Betrag im Vergleich nur deklaratorisch ist, wenn einvernehmlich und unstreitig etwas anderes vereinbart wurde. Das ist aber eine Auslegungsfrage, also kannst du bestimmt auch das Gegenteil vertreten.

Aber mal mit anderen Worten: warum sollte eure Mandantin davon profitieren, dass das Gericht unerwartet einen Fehler gemacht hat?

Aber mal unabhängig von der Rechtsfrage: glaubst du, dass die Gegenseite auf einen Anruf hin Probleme damit hat, wenn die Zahlung deswegen ein paar Tage später kommt? Wenn nicht, ruf doch mal an und frag nach :)
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Refa-99
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#5

05.08.2021, 12:27

Als Argument für deine Seite kannst du natürlich anführen, dass die Zahlungsfrist erst ab Zustellung laufen sollte, es den Parteien also wesentlich auf den Vergleich und den Inhalt angekommen ist
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samsara
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#6

05.08.2021, 12:28

Ich würde auch sagen, mit Zustellung des Vergleichs, denn die Vergleichssumme war bekannt. Analog könnte man diese Entscheidung anwenden: https://www.rosepartner.de/blog/beginn- ... igung.html
Mikado1960
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#7

05.08.2021, 12:32

Es geht nicht darum, dass die Mandantin davon profitiert. Da geht es bei denen eher um abwicklungstechnische Probleme. Es handelt sich bei der Mandantin um eine Bank und solche Zahlungen durchlaufen einige Abteilungen bevor sie getätigt werden. Irgendein Abteilungsleiter wird sich daran stören und die Zahlung nicht freigeben bzw. zur Anweisung geben - so wurde mir das von der Mandantin gesagt.

Der Vergleich ist doch auch gleichzeitig ein Schuldtitel, weil er eine verbindliche Zahlungsvereinbarung enthält. Da sollte doch schon alles stimmen, würde ich jetzt mal so naiv sagen. Alleine deklaratorisch wirkend und dass eigentlich was anderes mündlich vereinbart war, sich aber so nicht im Titel wiederfindet, erinnert mich mehr an Verhandlungen auf dem Basar oder Pferdemarkt als an eine seriöse gerichtlich dokumentierte Vereinbarung zur Prozessbeendigung. :-)

Einfach mal beim Prozessgegner anrufen. Okay, so einfach kann Jura sein. :-))))
Mikado1960
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#8

05.08.2021, 12:36

Ich danke euch für die Tipps und den Link.
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