Beschwerde - welcher Antrag?
Verfasst: 15.07.2021, 14:11
Hallo ans Forum,
heute wende ich mich an euch, da ich einen Knoten im Hirn habe...
Kurz zum Sachverhalt:
Für meinen Mandanten habe ich beim AG Neuss Antrag auf Abänderung eines alten Unterhaltstitels gestellt und entsprechend begründet.
Dabei hatte ich den Selbstbehalt der Mutter (wohnhaft in München) wegen unvermeidlicher Wohnkosten erhöht.
Da sich die Gegenseite nicht fristgerecht bestellt hat, hat das AG ein Versäumnisurteil und einen Beschluss in einem erlassen.
Im Rahmen des Beschlusses hat es die Erhöhung des Selbstbehaltes abgelehnt.
Inzwischen hat die Gegenseite Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt und ich habe schon darauf erwidert.
Dabei habe ich die Wohnkosten nochmal detaillierter begründet und dargelegt, dass sowohl der Unterhaltsbedarf des Kindes sich aufgrund der Wohnkosten im Sinne eines Mehrbedarfs erhöht (da der in der DT enthaltene Pauschbetrag nicht ausreicht) als auch der Selbstbehalt der Mutter entsprechend zu erhöhen ist.
Dadurch komme ich zu einem höheren Unterhaltsbedarf als in meinem ursprünglichen Antrag...
Nun habe ich außerdem Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt und sitze gerade an der Begründung.
Da ich ja - nach dem HInweis des AG - und der sich dadurch ergebenden Neuberechnung zu einem höheren Unterhaltsanspruch komme, stellt sich mir die Frage, ob ich im Rahmen der Begründung der Beschwerde den ursprünglichen Antrag aufrechterhalten soll oder ob ich den Antrag an die neuen Berechnungen anpassen und damit erhöhen muss....
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, den Knoten zu lösen!
Herzlichen Dank schon mal vorab
Schachterlteufel
heute wende ich mich an euch, da ich einen Knoten im Hirn habe...
Kurz zum Sachverhalt:
Für meinen Mandanten habe ich beim AG Neuss Antrag auf Abänderung eines alten Unterhaltstitels gestellt und entsprechend begründet.
Dabei hatte ich den Selbstbehalt der Mutter (wohnhaft in München) wegen unvermeidlicher Wohnkosten erhöht.
Da sich die Gegenseite nicht fristgerecht bestellt hat, hat das AG ein Versäumnisurteil und einen Beschluss in einem erlassen.
Im Rahmen des Beschlusses hat es die Erhöhung des Selbstbehaltes abgelehnt.
Inzwischen hat die Gegenseite Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt und ich habe schon darauf erwidert.
Dabei habe ich die Wohnkosten nochmal detaillierter begründet und dargelegt, dass sowohl der Unterhaltsbedarf des Kindes sich aufgrund der Wohnkosten im Sinne eines Mehrbedarfs erhöht (da der in der DT enthaltene Pauschbetrag nicht ausreicht) als auch der Selbstbehalt der Mutter entsprechend zu erhöhen ist.
Dadurch komme ich zu einem höheren Unterhaltsbedarf als in meinem ursprünglichen Antrag...
Nun habe ich außerdem Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt und sitze gerade an der Begründung.
Da ich ja - nach dem HInweis des AG - und der sich dadurch ergebenden Neuberechnung zu einem höheren Unterhaltsanspruch komme, stellt sich mir die Frage, ob ich im Rahmen der Begründung der Beschwerde den ursprünglichen Antrag aufrechterhalten soll oder ob ich den Antrag an die neuen Berechnungen anpassen und damit erhöhen muss....
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, den Knoten zu lösen!
Herzlichen Dank schon mal vorab
Schachterlteufel