sofortige Beschwerde gg. KFB

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Spiderman
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#1

13.07.2021, 10:28

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Wir haben den Rechtsstreit verloren und folglich sind der Mandantin die Verfahrenskosten auferlegt worden. Gegenseite hat sodann einen KFA gem. § 103 ff. ZPO beantragt, die Verfahrenskosten gegen unsere Mandantin festzusetzen. Nach Überprüfung des KFAs habe ich dann festgestellt, dass die Gegenseite die Gebührentabelle ab 01.01.2021 fälschlicherweise angewendet hat. Es wurde die Umsatzsteuer richtigerweise von 16 % berechnet. Ich habe sodann die Berichtigung des KFAs gefordert, die dann auch erfolgte.

Es kam der korrigierte KFA sowie der Kostenfestsetzungsbeschluss auf der Grundlage des korrigierten KFAs. Nach Überprüfung des korrigierten KFAs wurden die Gebühren korrekt nach der alten Gebührentabelle richtig berechnet allerdings hat die Gegenseite 19 % Umsatzsteuer in Ansatz gebracht. Ich habe sodann sofortige Beschwerde gegen den KFB eingelegt mit der Begründung, dass die Umsatzsteuer falsch berechnet wurde. Nach einem Gespräch mit der Rechtspflegerin beabsichtigt diese einen Berichtigungsbeschluss gem. § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit zu erlassen. Ich vertrete aber die Position, dass der Gegenseite die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen sind.

Wie seht ihr das? Würde mich freuen, auch die Nennung von Rechtsprechung würde sicherlich helfen.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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Anahid
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#2

13.07.2021, 10:42

Und ich seh das so, dass man auch mal 5 gerade lassen sein muss. Die Kollegin bei den gegnerischen Rechtsanwälten hat die Gebührensätze berichtigt, aber übersehen die Mehrwertsteuer abzuändern auf 16 %. Da jetzt einen bösen Willen zu unterstellen und auf einer Auferlegung von Kosten zu beharren, wenn das Gericht vorschlägt einfach zu berichtigen, macht für mich persönlich den Eindruck wie mit einer Kanone auf Spatzen zu schießen. Aber wenn Du meinst, dass das der richtige Weg ist, viel Erfolg. Und wie gesagt: ist meine persönliche Meinung, die nicht jeder teilen muss.
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#3

13.07.2021, 11:00

Wann wurde das Verfahren beendet? Die Tatsache, dass versehentlich die 2021-er Tabelle verwendet wurde, lässt zumindest die Vermutung zu, dass Verfahrensbeendigung 2021 erfolgte.

Unabhängig davon sehe ich es wie Ana
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#4

13.07.2021, 13:08

Ist nicht das KF-Verfahren sowieso schon mit der VG abgegolte?
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Anahid
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#5

13.07.2021, 13:16

pitz hat geschrieben:
13.07.2021, 13:08
Ist nicht das KF-Verfahren sowieso schon mit der VG abgegolte?
Die Kostenfestsetzung ja. Beschwerde/Erinnerung gegen KFB nein. ;)
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pitz
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#6

13.07.2021, 13:51

Anahid hat geschrieben:
13.07.2021, 13:16
pitz hat geschrieben:
13.07.2021, 13:08
Ist nicht das KF-Verfahren sowieso schon mit der VG abgegolte?
Die Kostenfestsetzung ja. Beschwerde/Erinnerung gegen KFB nein. ;)
Ah, wieder was gelernt - danke!. :)

Hatte das irgendwie so gespeichert.
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