Bekanntgabe des Beschlusses, welches Datum?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
GLinux
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 05.01.2016, 08:45
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfe
Software: Advolux

#1

13.07.2021, 10:01

Hallihallo,

ich hab da mal eine Frage zu Fristen:

Vor mir liegt ein Beschluss eines Verwaltungsgerichts zu einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zulässig, innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung (§ 147 VwGO).

Frage: Welches Datum ist die Bekanntgabe des Beschlusses?

Ist es
  • das Datum des Beschlusses,
  • das Datum, als es bei uns im Briefkasten lag,
  • das Datum, an dem der RA aus dem Urlaub kommt und das EB unterschreibt?
Danke!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

13.07.2021, 10:17

Bekanntgabe = wann der Rechtsanwalt Kenntnis von dem Beschluss erhalten hat. Wenn der Anwalt sich zum Zeitpunkt der Zustellung in Urlaub befindet und das EB er nach ein paar Tagen abgegeben wird, dann zählt die Frist ab dem Tag der Abgabe des EB.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten