Berufungsbegründungsfrist im Arrestverfahren normal?

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auzubi
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#1

24.06.2021, 19:55

Hallo zusammen,

uns wurde heute der Arrest mit Endurteil zurückgewiesen. Das hiergegen die Berufung stattfindet, weiß ich mittlerweile.
Aber nun meine Frage, ist die Berufungsbegründungsfrist dann auch 2 Monate (also ganz normal) oder muss die Berufung gleich mit Einlegung begründet werden?

Irgendwie finde ich hierzu nichts und bin ziemlich verzweifelt. Ich arbeite noch nicht so lange im einstweiligen Rechtsschutz.

Bereits jetzt vielen Dank für eure Antworten.
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