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Zustellung Anwalt zu Anwalt auch bei Geralstaatsanwalt??

Verfasst: 11.06.2021, 11:40
von Tatjana H.
Hallöchen,

ich habe wieder eine SUPER Freitags-Frage:

Wir hatten ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht gegen die JVA - also eigentlich gegen das Land RLP. Dieses wird, das habe ich jetzt gelernt, durch die Generalstaatsanwaltschaft vertreten, weil der Arbeitgeber die JVA war.

Wir haben gewonnen und die JVA bzw. das Land muss unserer Mandantin den geschuldeten Lohn zahlen.

Nun meine Frage:

Kann ich die vollstreckbare Ausfertigung dem Generalstaatsanwalt von Anwalt zu Anwalt zustellen weil er ja ein GeneralstaatsANWALT ist??? Ich bin für ja, mein Chef für nein und die ZV im Hause weiß es nicht. Zugegeben hatten wir noch nie einen Fall, in dem eine JVA verklagt wurde.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

Re: Zustellung Anwalt zu Anwalt auch bei Geralstaatsanwalt??

Verfasst: 11.06.2021, 12:33
von Adora Belle
Nein, das ist Quatsch. Diese Zustellung gilt nur zwischen Rechtsanwälten. Der GStA ist keiner.

Re: Zustellung Anwalt zu Anwalt auch bei Geralstaatsanwalt??

Verfasst: 11.06.2021, 12:59
von Tatjana H.
Adora Belle hat geschrieben:
11.06.2021, 12:33
Nein, das ist Quatsch. Diese Zustellung gilt nur zwischen Rechtsanwälten. Der GStA ist keiner.
Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende. :knutsch