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Rubrumsberichtigung?

Verfasst: 07.06.2021, 10:58
von Frau Geheimrat
Hallo,

muss ich im laufenden Klageverfahren eine Rubrumsberichtigung beantragen, wenn unser Mandant (der Kläger) umgezogen ist?

Gruß
Frau Geheimrat

Re: Rubrumsberichtigung?

Verfasst: 07.06.2021, 11:18
von Refa-99
Nein, soweit ich mich erinnere, reicht es, wenn du formlos die neue Adresse mitteilst. Wichtig ist nur, dass die Parteien eindeutig identifizierbar sind und bevor ein Urteil erlassen wurde, hast du ja auch keine Probleme mit der ZV

Re: Rubrumsberichtigung?

Verfasst: 07.06.2021, 11:43
von Frau Geheimrat
Refa-99 hat geschrieben:
07.06.2021, 11:18
Nein, soweit ich mich erinnere, reicht es, wenn du formlos die neue Adresse mitteilst.
Der Chef stellt manchmal Fragen zu Dingen, die man schon jahrelang so macht und dann erwischt es einen kalt. :roll:

Danke Dir für die schnelle Hilfe!

Re: Rubrumsberichtigung?

Verfasst: 08.06.2021, 11:31
von paralegal6
das Rubrum berichtigst du nur, wenn die Partei in der Klageschrift falsch bezeichnet ist. Zum Zeitpunkt der Klageinreichung war die Anschrift korrekt. Daher nur Mitteilung