Rubrumsberichtigung?

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Frau Geheimrat
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#1

07.06.2021, 10:58

Hallo,

muss ich im laufenden Klageverfahren eine Rubrumsberichtigung beantragen, wenn unser Mandant (der Kläger) umgezogen ist?

Gruß
Frau Geheimrat
Refa-99
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#2

07.06.2021, 11:18

Nein, soweit ich mich erinnere, reicht es, wenn du formlos die neue Adresse mitteilst. Wichtig ist nur, dass die Parteien eindeutig identifizierbar sind und bevor ein Urteil erlassen wurde, hast du ja auch keine Probleme mit der ZV
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Frau Geheimrat
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#3

07.06.2021, 11:43

Refa-99 hat geschrieben:
07.06.2021, 11:18
Nein, soweit ich mich erinnere, reicht es, wenn du formlos die neue Adresse mitteilst.
Der Chef stellt manchmal Fragen zu Dingen, die man schon jahrelang so macht und dann erwischt es einen kalt. :roll:

Danke Dir für die schnelle Hilfe!
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paralegal6
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#4

08.06.2021, 11:31

das Rubrum berichtigst du nur, wenn die Partei in der Klageschrift falsch bezeichnet ist. Zum Zeitpunkt der Klageinreichung war die Anschrift korrekt. Daher nur Mitteilung
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