"Das Verfahren wird nun nach Aktenordnung behandelt"

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Kristinchen31655
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#1

04.06.2021, 15:16

Hallo und einen sonnigen Tag!! :wink1

Ich habe da einen Posteingang in einer Familiensache bekomme. Der Sachverhalt:

Unser Mandant (der Ehemann) wird von seiner Ehefrau auf Auskunft zwecks Zugewinn und Unterhalt in Anspruch genommen. Geschieden werden möchte er - nur Unterlagen will er partout zur Berechnung nicht einreichen :-? Im Termin sind sodann zwei Versäumnisentscheidungen ergangen und er wurde dazu verdonnert seine Vermögenswerte offenzulegen. Diese Versäumnisurteile sind jetzt rechtkräftig und wir haben wieder mehrfach versucht an die entsprechenden Belege heranzukommen. Nix passiert.

Nun bekomme ist heute einen Posteingang mit dem Einzeiler: In der Familiensache wird mitgeteilt, dass das Verfahren jetzt nach der Aktenordnung behandelt wird.

Aber was bedeutet das nun für uns? Ich habe noch keinen Schriftsatz der Gegenseite erhalten, dass sie Zwangsgeld oder Ähnliches beantragt haben... :kopfkratz
Husky98
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#2

04.06.2021, 15:24

Ich vermute, dass der Hinweis des Gerichts sich auf § 7 der Aktenordnung bezieht. Nach dieser Vorschrift kann eine Akte weggelegt werden, wenn das Verfahren sechs Monate lang nicht betrieben worden ist.

Rechtlich gesehen bleibt das Verfahren anhängig. Es wird lediglich die Akte aus dem Geschäftsgang genommen, sodass zum Beispiel auch keine Fristenkontrolle mehr stattfindet.
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Kristinchen31655
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#3

08.06.2021, 17:37

Achso also hat es für unseren Mandanten zunächst keine Konsequenzen solange der gegnerische Prozessbevollmächtigte nichts unternimmt? Vielen Dank schonmal :)
Husky98
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#4

09.06.2021, 09:20

Kristinchen31655 hat geschrieben:
08.06.2021, 17:37
... also hat es für unseren Mandanten zunächst keine Konsequenzen solange der gegnerische Prozessbevollmächtigte nichts unternimmt? ...
Genau. ;)
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