Zustellung nach Österreich
Verfasst: 03.06.2021, 09:45
Hallo ihr Lieben,
wir müssen einen gerichtlichen Beschluss nach Österreich zustellen, da der Gegner in Österreich seinen Sitz hat. Ich habe im Netz schon etwas recherchiert und dazu Folgendes gefunden:
Zustellung ins EU-Ausland durch:
unmittelbare Postzustellung mit EgR - international - gem. Art. 14 EuZustVO
oder
• Zustellung durch die ausländische Empfangsstelle (Art. 4 - 11 EuZustVO).
Was heißt das aber und ist dies in meinem Fall zutreffend und wie funktioniert das in der Praxis.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Alisha
wir müssen einen gerichtlichen Beschluss nach Österreich zustellen, da der Gegner in Österreich seinen Sitz hat. Ich habe im Netz schon etwas recherchiert und dazu Folgendes gefunden:
Zustellung ins EU-Ausland durch:
unmittelbare Postzustellung mit EgR - international - gem. Art. 14 EuZustVO
oder
• Zustellung durch die ausländische Empfangsstelle (Art. 4 - 11 EuZustVO).
Was heißt das aber und ist dies in meinem Fall zutreffend und wie funktioniert das in der Praxis.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Alisha