Fristberechnung

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Moschele11
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#1

11.05.2021, 14:46

Ihr Lieben,

gerade stehe ich etwas "auf dem Schlauch".

Folgendes als Beispiel:

Im gerichtlichen Beschluss wird Frist von 2 Wochen zur Stellungnahme eingeräumt (ohne konkrete Datumangabe)=korrekt errechnet und notiert an auf 04.05.

Neuer Beschluss: Diese im 1. Beschluss gesetzte Frist wird um 4 Wochen verlängert.

Meine Rechnung: Fristende durch 1. Beschluss: 04.05, Verlängerung durch 2. Beschluss=Fristende 01.06

Seht Ihr das auch so?

Herzliche Grüße vom Moschele
Refa-99
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#2

11.05.2021, 15:23

Ist richtig so. Die neue Frist wird immer erst ab dem Ablauf der alten berechnet, 190 BGB (auf den zB 222 ZPO verweist)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Moschele11
Forenfachkraft
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#3

11.05.2021, 16:28

Liebe Refa-99,

danke Dir für Deine Antwort !!

Ich freue mich darüber und

alles Liebe vom Moschele
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