Auslagen des Angeklagten nach Freispruch

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JaneB
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#1

05.05.2021, 11:26

Hallo liebes Forum,

habe hierzu nicht so richtig etwas gefunden. Unser Mandant wurde in einer Strafsache in der Hauptverhandlung freigesprochen, Kosten der Staatskasse auferlegt. Einen Beschluss haben wir noch nicht. Ich soll aber schon einmal die Abrechnung ggü. der Staatskasse vorbereiten. Wir sind Wahlanwalt. Meine Frage: Der Mandant hatte auch Fahrtkosten und einen Zeitaufwand für die Hauptverhandlung. Der Betrag ist zwar nicht allzu hoch, aber kann ich diesen als notwendige Auslagen ebenfalls gegenüber der Staatskasse geltend machen?

Vielen Dank im Voraus.

Jane
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Adora Belle
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#2

05.05.2021, 11:51

Ja, in der StPO wird auf §91 ZPO verwiesen. Kannst Du einfach mit in den KFA gem. §464b StPO packen. Ich trenn das in 2 Tabellen, ist übersichtlicher. Abtretung und Verzinsung nicht vergessen.
JaneB
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#3

05.05.2021, 17:50

Super, vielen Dank
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