Corona-Impfung

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Soenny
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#21

29.04.2021, 11:47

Tanja Igel hat geschrieben:
29.04.2021, 09:48
Ich habe bei der RAK Celle nachgefragt.

Die Antwort lautet, daß in der CoronaImpfV nur die Notare und Rechtsanwälte genannt sind, nicht die Mitarbeiter/innen. Für die Angestellten kann die Kammer daher keine Bescheinigungen ausstellen. Es wird empfohlen, Sammeltermine mit dem Arbeitgeber bei den Impfzentren zu beantragen und den Arbeitgeber um Austellung einer anwaltlichen Bescheinigung zu bitten, notfalls noch den Arbeitsvertrag mitzunehmen.

Ich finde die Antwort eigentlich etwas enttäuschend. Eine Bescheinigung der Kammer habe ich nicht erwartet, aber anscheinend sind andere RAK doch bemühter, die Frage der Impfpriorisierung auch für anwaltliche Mitarbeiter zu klären. Die Kammern in NRW haben nach meiner Recherche bei dem entsprechenden Ministerium nachgefragt. Und wenn ich hier lese, dass die RAK Brandenburg Arbeitgeberbescheinigungen zur Verfügung stellt, ärgere ich mich sogar etwas über die Antwort.
Ist bei der Kammer Köln nicht anders, hier werden derzeit nur Strafrechtsanwälte "vorgezogen", von Mitarbeitern ist hier auch überhaupt keine Rede, uns gibt es gar nicht :motz
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Pepples
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#22

29.04.2021, 12:06

Bei uns haben sich die Anwälte jetzt erstmal auf die Warteliste für die Restdosenverimpfung setzen lassen, aber ausdrücklich nur die Anwälte. Das kam aber über den Anwaltsverein, nicht über die Kammer.

Ich hab per Mail beim unserem Impfzentrumbetreiber nachgefragt, was dort als Nachweis für die Gruppe 3 benötigt wird und ab wann ich mich um einen Termin kümmern kann. Aber bisher noch keine Anwort und ich denke, das wird auch dauern, wenn überhaupt eine kommt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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elise98de
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#23

29.04.2021, 14:17

Laut RAK Sachsen zählen zur Priorität 3 auch die Mitarbeiter des Anwaltes, da ohne diese keine Kanzlei funktioniert und aufrecht gehalten werden kann. Unser Chef stellt allen eine Bescheinigung aus und wir haben jetzt alle - bis auf eine Mitarbeiterin - innerhalb der nächsten 2, 3 Wochen unseren ersten Impftermin.

Ich habe über das sächsische Impfportal die Erfahrung gemacht, dass eine Terminvereinbarung online ohne Probleme kurz nach Mitternacht geklappt hat.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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skugga
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#24

29.04.2021, 18:15

So, hier mal für diejenigen, für die die RAK Frankfurt zuständig ist, der Link zur Startseite, dort zur Prio für RAe:

https://www.rak-ffm.de/startseite/

Dort wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch für die Mitarbeiter*innen eine Bescheinigung der Kanzlei ausgestellt werden kann.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Tanja Igel
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#25

30.04.2021, 07:55

Ein Nachschlag aus meiner (inziwschen von mir abgebrochenen) Brieffreundschaft mit der RAK Celle:

Es sei bzgl. der Mitarbeiter angefragt worden, es liegt keine Antwort vor. Dafür bittet man um Verständnis. Die vorzeitige Impfung will jeder, die Behörden sind überlastet.

Sie haben aber die Aussage behommen, dass ab Juni die Priorisierung aufgehoben werden wird und die Rechtspflege erst ab Mitte Mai dran ist. Also handelt es sich um zwei Wochen, um die sich die Impfung der Mitarbeiter verzögert.
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mücki
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#26

30.04.2021, 08:00

Also ganz ehrlich, wer nicht direkt mit vielen Mandanten zu tun hat, die die AHA-Regeln nicht einhalten, sollte einfach abwarten bis man dran ist.


Ich gehe auch davon aus, dass die Wirkung der Vakzine von begrenzter Dauer ist, sodass im Hinblick auf den nahenden Sommer, später eigentlich besser ist als früher.
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Riverside
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#27

30.04.2021, 08:47

mücki hat geschrieben:
30.04.2021, 08:00
Also ganz ehrlich, wer nicht direkt mit vielen Mandanten zu tun hat, die die AHA-Regeln nicht einhalten, sollte einfach abwarten bis man dran ist.

An sich geb ich dir da völlig recht. Es ärgert mich nur, dass ich zB für einen Frisörtermin einen negativen Test brauche (keinen Selbsttest), den 2fach Geimpfte nicht mehr brauchen.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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mrsgoalkeeper
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#28

30.04.2021, 08:51

mücki hat geschrieben:
30.04.2021, 08:00
Also ganz ehrlich, wer nicht direkt mit vielen Mandanten zu tun hat, die die AHA-Regeln nicht einhalten, sollte einfach abwarten bis man dran ist.


Naja, wenn man aufgrund einer Prio dran ist ist man dran und m.E. ist es völlig legitim, die Auslegung der Prio zu hinterfragen und ggf. für sich zu nutzen. Ich verweise an dieser Stelle gerne auf die Diabetiker: Bei einem Langzeitwert von mehr als 7,5 ist man Prio 2, weniger als 7,5 Prio 3. Diese Einordnung ist natürlich völliger Quatsch. Zum einen deshalb, weil ein Diabetiker seinen Langzeitwert ja selbst beeinflussen kann (besonders eine negative Beeinfluss ist mehr als leicht). Zum anderen deshalb, weil es sich - zumindest bei Typ 1 - um eine Autoimmunerkrankung handelt und alleine die Tatsache, dass man diese hat ja schon zeigt, dass man besonders anfällig ist und auch grundsätzlich mit schweren Verläufen zu rechnen hat (von Wundheilungsstörungen, Gefäßerkrankungen etc. gar nicht zu reden). Und genau aus diesem Grund haben nahezu alle Diabetiker die ich kenne von ihren Ärzten Prio-Schreiben erhalten, die sie in Prio2 schieben.

Bei den Refas ist die Diskussion jetzt die gleiche, wie im ersten Lockdown bei der Notbetreuung: Anwälte systemrelevant, Refas nicht. Das wurde dann ziemlich schnell gekippt. Und bezüglich der Priorisierung bei den Impfen wird es genauso sein. In vielen Bundesländern ist es ja schon so.
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mücki
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#29

30.04.2021, 09:42

Ihr habt beide recht und mich ärgert das genauso, wie auch viele andere Dinge, gerade weil sie nicht schlüssig und/oder logisch begründbar sind. Aber was soll ich mich nun auch noch über unsere Priorisierung oder Nichtpriorisierung beim Impfen aufregen bzw. mich darum kümmern, wenn mir das nur einen geringen zeitlichen Vorteil verschaffen würde.

Unabhängig davon, ob dann überhaupt genug Impfstoff vorhanden ist, um alle die wollen impfen zu können, gehe ich eh davon aus, dass die Priorisierung bald komplett gekippt wird.

Im Übrigen - aber das nur am Rande - mein Bruder ist
Prio 1 und lebt auch noch in einer Wohngruppe für behinderte Menschen, er hat noch nicht mal ein Impfangebot erhalten, gleichwohl hat Brandenburg schon die Impfung der Gruppe 3 freigegeben.
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#30

30.04.2021, 10:01

mücki hat geschrieben:
30.04.2021, 09:42
Prio 1 und lebt auch noch in einer Wohngruppe für behinderte Menschen, er hat noch nicht mal ein Impfangebot erhalten, gleichwohl hat Brandenburg schon die Impfung der Gruppe 3 freigegeben.[/color]
Das geht natürlich nicht. Da bin ich bei Dir. Meine Ma und ich sind 2 und ich bin in 2 Wochen durchgeimpft, meine Ma in vier Wochen.

@River: Die "Bevorzugung Geimpfter" gibt es aber aktuell nur bei Euch. Oder hab ich was verpasst?

Ich finde die Diskussion über die Bevorzugung auch müßig. Ein Großteil der Bevölkerung ist solidarisch und lässt gefährdeten Gruppen den Vortritt. Ich finde, da gehört es sich, dass wir so solidarisch sind und erst dann eine Bevorzugung genießen wollen, wenn jedem ein Impfangebot gemacht werden kann.
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