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Pfändung für eine Erbengemeinschaft

Verfasst: 26.04.2021, 12:03
von Elly95
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine Frage. Und zwar haben wir einen Titel, wonach die Erbengemeinschaft einen Anspruch in Höhe von x hat. Schuldner ist einer der Erben. Ich möchte nunmehr eine Pfändung in die Wege leiten, wonach ich das Gehalt sowie die Rente pfände. Da die komplette Eigentümergemeinschaft Gläubiger ist, stellt sich mir nunmehr die Frage, ob die Auszahlung eventueller Beträge an uns als Prozessbevollmächtigen erfolgen darf oder hier ein Verwalter bestimmt werden muss.

LG und vielen Dank

Re: Pfändung für eine Erbengemeinschaft

Verfasst: 26.04.2021, 12:29
von Anahid
Erbengemeinschaft oder Eigentümergemeinschaft? Bei Erbengemeinschaft: Habt Ihr von allen Erben eine Geldempfangsvollmacht? Bei Eigentümergemeinschaft: Wer hat Euch beauftragt?

Re: Pfändung für eine Erbengemeinschaft

Verfasst: 26.04.2021, 12:54
von Elly95
Erbengemeinschaft. Es handelt sich um 4 Personen. Eine davon ist unser Auftraggeber. Der Anspruch steht jedoch der gesamten Erbengemeinschaft zu. Es ist ferner zu erwähnen das der Schuldner einer aus der Erbengemeinschaft ist.

Re: Pfändung für eine Erbengemeinschaft

Verfasst: 27.04.2021, 10:10
von Anahid
Wenn einer Euch beauftragt hat, dann kann ich davon ausgehen, dass meine Frage:
Anahid hat geschrieben:
26.04.2021, 12:29
Bei Erbengemeinschaft: Habt Ihr von allen Erben eine Geldempfangsvollmacht?
mit Nein zu beantworten ist? Was bevollmächtigte denn den einen Erben auch für alle anderen tätig zu werden?

Re: Pfändung für eine Erbengemeinschaft

Verfasst: 27.04.2021, 10:33
von Refa-99
Anahid hat geschrieben:
27.04.2021, 10:10
Was bevollmächtigte denn den einen Erben auch für alle anderen tätig zu werden?
§ 2039 S. 1 BGB.

Er kann aber nur Zahlung an alle verlangen und damit nur an euch, wenn alle damit einverstanden sind