Hallo liebe Wissenden!
Ich brauche dringend Eure Hilfe:
Ich habe jetzt das erste mal eine Anschreiben bekommen, dass wir die Daten eines Mandanten löschen sollen. Nun weiss ich ja, dass RAe gesetzlich verpflichtet sind, die Daten mindestens 6 Jahre aufzuheben bzw. zu speichern und diese dann erst gelöscht werden können.
Nebenbei: Ein Mandat als solches war zwar noch nicht entstanden. Die Person hat lediglich schon Unterlagen übersandt gehabt, welche ich in einen Hefter abgeheftet habe. Die Daten im PC sind zum Glück nicht viele, die werde ich natürlich löschen. Zu einer Auftragserteilung oder Beratung kam es dann jedoch nicht.
Hat jemand von Euch hier schon einmal ein Schreiben an eine Person gefertigt und könnte mir dieses evtl. zur Verfügung stellen? Ich bin echt unbeleckt auf diesem Gebiet und quäle mich hier wirklich ab.
Vielen Dank schon mal!
Löschung Daten nach DSGVO
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Liebe Grüße,
Frau Amsel
Frau Amsel
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Wir hatten mal sowas ähnliches und da hat einer unserer RA geantwortet, dass gem. Art. 17 Abs. 3 lit. b und e DSGVO eine Löschung nicht verlangt werden kann, solange eine berufsrechtliche oder steuerrechtliche Plficht zur Aufbewahrung besteht.
Das würde bei euch ggf auch greifen
Das würde bei euch ggf auch greifen
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Wozu sollten die Daten aufbewahrt werden, wenn kein Mandat zustande kam?