Guten Abend
Ich habe zurzeit eine Akte zur Bearbeitung, in der eine Nachfestsetzung beantragt wurde. (Wurde von der Kollegin gemacht).
Letzte Woche erhielt ich einen Anruf vom Gericht. Die Dame teilte mir mit, dass der von uns im Antrag auf Nachfestsetzung angegebene Betrag wohl falsch sei.
Die Kollegin hat den korrekten KfA erstellt und davon den bereits festgesetzten Betrag in Abzug gebracht. In diesem Betrag waren aber wohl auch Gerichtskosten enthalten. Laut Urteil wurden die Kosten gequotelt, die genauen Beträge müsste ich aber nochmal nachschauen.
Meine Frage ist jetzt, wie ich auf den korrekten nachträglich festzusetzenden Betrag komme, da im KfA auch die gezahlten Vorschüsse berücksichtigt wurden
Vielen Dank im Voraus
Nachfestsetzung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ihr stellt einen neuen KFA mit allen von Euch gezahlten Gerichtskostenvorschüssen (so, als wäre es der erste Antrag, nur eben mit den richtigen Beträgen) und bittet darum, bei der Nachfestsetzung den zu Euren Gunsten bereits festgesetzten Betrag in Abzug zu bringen.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)