Hallo,
nach außergerichtlicher Tätigkeit des Anwalts (Verzug war eingetreten) und MBA Antrag hat die Beklagte verspätet Widerspruch erhoben. Der darauf folgende Prozess, inkl. mündlicher Verhandlung, wurde gewonnen.
Ich denke beim KfA einen Fehler gemacht zu haben. Ich habe die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid und den Abzug der halben Geschäftsgebühr nicht beachtet.
Stimmt es nun so?
1,0 Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 80,00 Euro
0,5 Vollstreckungsbescheidsantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 40,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG 20,00 Euro
Abzüglich Anrechnung der Geschäftsgebühr iHV 0,65 52,00 Euro
1,3 Verfahrensgebühr 2,13 RVG Nr. 3100 VV 104,00 Euro
1,2 Terminsgebühr 2, 13 RVG Nr. 3104 VV 96,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG 20,00 Euro
Abzüglich Anrechnung der Mahnbescheidsantragsgebühr iHV 1,0 80,00 Euro
Abwesenheitsentgelt bis 4 Stunden Nr. 7005 VV RVG 25,00 Euro
Fahrtkosten 2, 13 RVG Nr. 7003 VV RVG xy und zurück
22 km à 30 Cent 6,60 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale 2,13 RVG Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro
Vielen Dank!
KfA nach verspätetem Widerspruch
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Habt Ihr denn überhaupt VB beantragt? Das ergibt sich aus Deinem Sachverhalt nicht. Wenn ja: wann habt Ihr VB beantragt und wann hat die Gegenseite WS eingelegt? Ist die GG tituliert?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Wir haben VB beantragt und die Gegenseite hat verspätet Widerspruch erhoben, der gemäß 694 Absatz 2 Satz 1 BGB als Einspruch beandelt wurde. Denn VB hatten wir bereits erhalten.
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@ Admin - UIps- sorry, wie kam das denn in diese Rubrik? Bitte verschieben. Danke!
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Bitte löschen. Danke