Nichtzulassungsbeschwerde per beA???

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Tatjana H.
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#1

15.04.2021, 14:50

Hallo zusammen,

wir sollen eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen für einen Mandanten. Da wir hier eigentlich mittlerweile alles per beA machen, stellt sich uns gerade die Frage, ob das auch per beA geht, weil da ja eine beglaubigte Abschrift des Urteils dran muss. Lege ich das trotzdem per beA ein udn schicke die beglaubigte dann mit einer einfachen Abschrift hinterher??
Tatjana

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Montezuma23
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#2

15.04.2021, 16:56

Ich gehe davon aus, dass nicht der BGH das zuständige Revisionsgericht in eurer Angelegenheit ist, oder? Denn dann dürfte nur ein beim BGH zugelassener Anwalt die Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine "Soll"-Vorschrift, mit dem Zweck dem Gericht die Zuordnung usw. zu erleichtern. Hier mal der ZPO-Kommentar dazu. Meines Erachtens gilt das auch für die anderen Gerichtsbarkeiten, siehe ArbGG etc.. Das habe ich mir aber nicht detailliert angeschaut.

"Nach Abs 1 S 3 soll mit der Beschwerdeschrift eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, gegen das Revision eingelegt werden soll, beigefügt werden. Dies hat den Zweck, dem BGH die Ermittlung des für die Entscheidung zuständigen Zivilsenats zu erleichtern." (Saenger, Zivilprozessordnung, 8. Auflage 2019)

Praktisch würde ich das Urteil schlicht einscannen und als Anlage nebst der Nichtzulassungsbeschwerde der beA-Nachricht anfügen.

Beste Grüße
Montezuma23

P.S.: Die Frage wurde hier auch schon einmal bei der Einlegung einer Berufung gestellt. -> viewtopic.php?t=90711
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