Geschäftsgebühr geltend machen

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missionX
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#1

12.04.2021, 10:21

Hallo,

wir haben ein kleines Problem.

Die Rechtsschutzversicherung hat für das außergerichtliche Verfahren eine Geschäftsgebühr gezahlt.

Leider wurde versäumt sie in der Klage als Verzugsschaden zu beantragen.

Die Rechtsschutz möchte diese natürlich erstattet haben, im KFA geht das leider nicht.

Was können wir tun, damit mein Anwalt nicht auf der Geschäftsgebühr sitzen bleibt.

P.S. mein Fehler war es nicht, meine Vorgängerin hat vergessen das in der Klage geltend zu machen.
Refa-99
Daueraktenbearbeiter(in)
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#2

12.04.2021, 11:12

Dann wird euch wohl nur übrig bleiben, die Geschäftsgebühr in einem neuen Verfahren einzuklagen, wenn der Gegner nicht außergerichtlich zahlen will. Klärt das aber unbedingt vorher, weil der Anspruch jetzt der RSV zusteht und evtl. diese selbst klagen will
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
missionX
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
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Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

13.04.2021, 09:28

Refa-99 hat geschrieben:
12.04.2021, 11:12
Dann wird euch wohl nur übrig bleiben, die Geschäftsgebühr in einem neuen Verfahren einzuklagen, wenn der Gegner nicht außergerichtlich zahlen will. Klärt das aber unbedingt vorher, weil der Anspruch jetzt der RSV zusteht und evtl. diese selbst klagen will
Ja, so dachte ich mir das auch, danke! Werde die Gegenseite erstmal auffordern, vielleicht klappts ja.
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