Kostenfestsetzung Beweisverfahren
Verfasst: 11.04.2021, 20:28
Hallo,
ich habe bereits gegoogelt, aber leider konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden.
Wir befinden uns in einer Sache im Beweisverfahren. Da das Gutachten zu unseren Gunsten ist, sieht die Gegenseite jetzt von einem anschließenden Hauptsacheverfahren ab, da die Gewinnchancen ja durch das Gutachten sehr gering sind. Die Gegenseite hat das Beweisverfahren, wodurch ja unserem Mandanten Kosten entstanden sind, eingeleitet. Die Kostenfestsetzung erfolgt ja eben im Hauptsacheverfahren, was es ja in unserem Fall nicht gibt.
Jetzt meine Frage: Kann man dennoch nach einem Beweisverfahren ohne Hauptsacheverfahren eine Festsetzung gegen die Gegenseite erwirken? Bzw. gibt es eine Möglichkeit, dass die Gegenseite die Kosten unserer Mandantschaft für das Beweisverfahren trägt?
Es kann ja nicht sein, dass unser Mandant, obwohl er zu Unrecht in das Verfahren gezogen wurde, jetzt auf den Kosten sitzen bleibt.
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann!
Viele Grüße,
Alisha
ich habe bereits gegoogelt, aber leider konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden.
Wir befinden uns in einer Sache im Beweisverfahren. Da das Gutachten zu unseren Gunsten ist, sieht die Gegenseite jetzt von einem anschließenden Hauptsacheverfahren ab, da die Gewinnchancen ja durch das Gutachten sehr gering sind. Die Gegenseite hat das Beweisverfahren, wodurch ja unserem Mandanten Kosten entstanden sind, eingeleitet. Die Kostenfestsetzung erfolgt ja eben im Hauptsacheverfahren, was es ja in unserem Fall nicht gibt.
Jetzt meine Frage: Kann man dennoch nach einem Beweisverfahren ohne Hauptsacheverfahren eine Festsetzung gegen die Gegenseite erwirken? Bzw. gibt es eine Möglichkeit, dass die Gegenseite die Kosten unserer Mandantschaft für das Beweisverfahren trägt?
Es kann ja nicht sein, dass unser Mandant, obwohl er zu Unrecht in das Verfahren gezogen wurde, jetzt auf den Kosten sitzen bleibt.
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann!
Viele Grüße,
Alisha