Hilfe bei einlegung der Berufung.

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Chango
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#1

29.03.2021, 11:46

Hallo Ihr Lieben,

ich soll eine Berufung fertig machen. Leider stehe ich sowas con auf dem Schlauch bezüglich ges Beschwerdewerts. Könnt ihr mir helfen?

Also zur Sache.
Wir haben ne Klage mit einem Streitwert auf 280.000,00 € erhoben. Jetzt ist das Urteilt ergangen und dort wurde der Streitwert auf 291.000,00 € festgesetzt (Kläger muss 25% und Gegner 75 % tragen).

Wir wollen das Urteil abändern. Dazu fehlen aber noch die genauen Zahlenwerke. Welchen Beschwerde wert soll ich denn jetzt dahin schreiben.

Liebe Grüße
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sh161
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#2

29.03.2021, 14:24

Es kommt halt darauf an, in welchem Ausmaß ihr in die Berufung gehen wollt. Wenn es gegen das gesamte Urteil gehen soll, dann würde ich im Berufungsschriftsatz gar nicht unbedingt einen Wert angeben.
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Chango
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#3

29.03.2021, 15:57

Es soll mehr oder wenig die Hälfte geändert werden, die genauen Beträge habe ich aber nicht. Was kann ich den sonst dahin schreiben.
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sh161
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#4

29.03.2021, 16:05

Du kannst erst einmal nur Berufung einlegen und dann in der Berufungsbegründung nähere Ausführungen machen. Oder dein Anwalt gibt dir jetzt die genauen Zahlen. Eine andere Möglichkeit sehe ich im Moment nicht.
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mrsgoalkeeper
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#5

29.03.2021, 16:26

sh161 hat geschrieben:
29.03.2021, 16:05
Du kannst erst einmal nur Berufung einlegen und dann in der Berufungsbegründung nähere Ausführungen machen.
Wobei dann aber erst mal ein viel zu hoher Gegenstandswert in der Welt wäre. :kopfkratz
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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sh161
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#6

29.03.2021, 16:52

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
29.03.2021, 16:26
sh161 hat geschrieben:
29.03.2021, 16:05
Du kannst erst einmal nur Berufung einlegen und dann in der Berufungsbegründung nähere Ausführungen machen.
Wobei dann aber erst mal ein viel zu hoher Gegenstandswert in der Welt wäre. :kopfkratz
Das ist richtig. Wie gesagt: Die andere Möglichkeit, die ich im Moment sehe, ist, dass der zuständige Anwalt die genaue Höhe der Berufung beziffert. Einfach irgendwas ausdenken ist eher schlecht. ;-)
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pitz
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#7

29.03.2021, 17:40

Gehts hier eigentlich wirklich um eine Berufung oder lediglich um die Höhe des Streitwerts (so klingt der SV für mich irgendwie)? :kopfkratz
bambareni
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#8

22.07.2021, 09:25

Hallo, ich möchte einen eigenen Beitrag erstellen, weiss aber gerade mit der neuen Übersicht nicht, wie das geht. Ich habe Berufung beantragt, Schriftsatz ist raus. Bin mir gerade nicht sicher, ob ich es richtig gemacht habe. Es sind 3 Beklagte, wir als Kläger haben verloren. Ich habe aufgenommen:

Es wird Berufung eingelegt.
Anträge und Begründung folgen nach.

Muss ich bei Antrag auf Berufung wie folgt formulieren,

Ich lege Berufung gegen Beklagte zu 2, 3, 4 ein?

Danke, mfG bambareni
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#9

22.07.2021, 09:37

bambareni hat geschrieben:
22.07.2021, 09:25
Es sind 3 Beklagte, wir als Kläger haben verloren.
Wenn es nur drei Beklagte sind, wie kommst du dann auf Beklagte 2-4?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
bambareni
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#10

22.07.2021, 19:33

Liebe Refa-99, es waren vier Beklagte, ein Beklagter
wurde vormals abgetrennt, eigenes Verfahren nun/verstorben/mittellos. Dem haben wir zugestimmt. Somit bleiben 3 Beklagte übrig. Nun habe ich allgemein Berufung eingelegt und bin gerade unsicher, ob in die Berufung hätte aufgenommen werden müssen, gegen welche der Beklagten genau Berufung eingelegt wird. Es soll Berufung gegen alle 3 Beklagte erfolgen.
Das wird später nachgeholt mit den Anträgen/Begründung, das wäre aber wegen Urlaub nach der 1-Monatsfrist. Danke für die Hilfe. Besten Gruß, Bambareni
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