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Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 18.03.2021, 20:35
von renofix
Liebe Alle,

ja, das soll es noch geben. Für einen Mandanten sollen fiktiv die Kosten nach der BRAGO berechnet werden. Es wird nun gestritten, ob die damalige Abrechnung auf Zeiterfassung zu hoch/niedrig war :ka :ka

Hat jemand eventuell ein Gebührenprogramm noch mit dem letzten BRAGO-Modul? Wir können hier nur Rechnungen mit RVG erstellen. Es wäre ganz lieb, wenn jemand zwecks Prüfung die Daten über ein Gebührenprogramm überprüfen kann, ob wir richtig (händisch) gerechnet haben.

Streitwert: 1.000.000.000 EUR (in Worten 1 Milliarde)
10/10 Prozessgebühr
10/10 Verhandlungsgebühr
10/10 Beweisgebühr

Unserer Berechnung zufolge beträgt eine 10/10 Gebühr 3.002.996,00 EUR.

Das wäre wirklich super toll!

Dankeschön

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 18.03.2021, 22:08
von skugga
Achtung: Ab 125.000,00 € erhöhen sich die Gebühren anders, und diese Sprünge gibts noch mehrfach!

Ich hab jetzt ehrlich grad keinen Bock, das für Dich mit Hilfe der über Google zahlreich zu findenden Tabellen auszurechnen, aber der folgende Link dürfte hilfreich sein und rechnet bei klick auf "Wie hoch ist die Gebühr?" auch selbst:

https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/B ... BRAGO.html

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 19.03.2021, 10:20
von Anahid
Unabhängig davon: Ob eine Berechnung zu hoch oder niedrig war bei Gebühren nach BRAGO dürfte doch wohl gar keine Rolle mehr spielen. Ich werf mal das Wort "Verjährung" in den Raum. :kopfkratz

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 19.03.2021, 10:59
von renofix
Guten Morgen,

vielen Dank! Die unterschiedlichen Sprünge habe ich nicht gefunden - lediglich den Hinweis, dass ab 500.000,00 € je weitere 50.000,00 € sich die Gebühr um 150,00 € erhöht.
Wir haben dies bereits händisch ausgerechnet. Ich wollte es lediglich überprüft haben mit einem Gebührenprogramm. Wie bereits gesagt, wir haben hier nur die Möglich mit RVG zu rechnen und meine BRAGO für Anfänger habe ich tagsächlich im letzten Jahr entsorgt.

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 19.03.2021, 11:00
von renofix
Leider ist es der Wunsch des Mandanten - ich habe da gar keinen Einfluss drauf

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 19.03.2021, 11:54
von Anahid
Ich denke aber ehrlich gesagt nicht, dass Du noch ein Anwaltsprogramm findest, das noch nach BRAGO irgendwas berechnen kann. Also bei mir geht es leider auch nicht.

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 19.03.2021, 12:12
von mücki
Ohne Beaftragungsdatum und Angabe ob neue oder alte Bundesländer, kann man das gar nicht gegenprüfen.

Wüsste auch nicht, wieso das die Programme noch können sollten, die Einführung des RVG ist im Juli 17 Jahre her. Euch wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als das händisch ggf. auch mit Internet, zu rechnen.

Der Hinweis auf die Erhöhung je 50.000 sind die Sprünge.

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 19.03.2021, 12:53
von skugga
renofix hat geschrieben:
18.03.2021, 20:35
Unserer Berechnung zufolge beträgt eine 10/10 Gebühr 3.002.996,00 EUR.
Glaubt man dem Rechner, den ich verlinkt habe, beträgt eine 10/10-Gebühr 91.713,00 €... da käme ich dann bei 3 10/10-Gebühren auf 275.139,00 € nebst Auslagen und MwSt. - kleiner Unterschied... ;)

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 19.03.2021, 13:06
von Lämmchen
skugga hat geschrieben:
19.03.2021, 12:53
renofix hat geschrieben:
18.03.2021, 20:35
Unserer Berechnung zufolge beträgt eine 10/10 Gebühr 3.002.996,00 EUR.
Glaubt man dem Rechner, den ich verlinkt habe, beträgt eine 10/10-Gebühr 91.713,00 €... da käme ich dann bei 3 10/10-Gebühren auf 275.139,00 € nebst Auslagen und MwSt. - kleiner Unterschied... ;)
Ich denke, da wurde der Höchstbetrag - den es auch zu BRAGO-Zeiten gab - vergessen.

Re: Berechnung mit BRAGO

Verfasst: 19.03.2021, 20:50
von skugga
Lämmchen hat geschrieben:
19.03.2021, 13:06
skugga hat geschrieben:
19.03.2021, 12:53
renofix hat geschrieben:
18.03.2021, 20:35
Unserer Berechnung zufolge beträgt eine 10/10 Gebühr 3.002.996,00 EUR.
Glaubt man dem Rechner, den ich verlinkt habe, beträgt eine 10/10-Gebühr 91.713,00 €... da käme ich dann bei 3 10/10-Gebühren auf 275.139,00 € nebst Auslagen und MwSt. - kleiner Unterschied... ;)
Ich denke, da wurde der Höchstbetrag - den es auch zu BRAGO-Zeiten gab - vergessen.
Genau deshalb weis ich ja drauf hin... ;)