Einspruch oder Berufung gegen Schlussversäumnisurteil

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

11.03.2021, 14:15

Uns liegt ein Schlussversäumnisurteil vor, wo ich bisher davon ausging, dass man dagegen innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen kann.
Jetzt seh ich aber bei der Rechtsmittelbelehrung "Berufung" innerhalb von 1 Monat. Ist das richtig? :kopfkratz
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#2

11.03.2021, 14:22

Handelt es sich möglicherweise um ein Zweites Versäumnisurteil im Sinne des § 345 ZPO?
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

11.03.2021, 14:26

Es gab erst ein Teilurteil (BKA Angelegenheit) dass der Beklagte verurteil wird, alle Belege vorzulegen. Nach Vorlage der Belege haben wir den Bekl. verurteil 1.600,00 € an die Kläger zu zahlen. Es wurde Termin bestimmt wo für die Beklagte niemand erschienen ist, so dass jetzt Schluss-Versäumnisurteil erging.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#4

11.03.2021, 15:02

Muschel hat geschrieben:
11.03.2021, 14:26
Es gab erst ein Teilurteil (BKA Angelegenheit) dass der Beklagte verurteil wird, alle Belege vorzulegen. Nach Vorlage der Belege haben wir den Bekl. verurteil 1.600,00 € an die Kläger zu zahlen. Es wurde Termin bestimmt wo für die Beklagte niemand erschienen ist, so dass jetzt Schluss-Versäumnisurteil erging.
Dann verstehe ich die Rechtsmittelbelehrung auch nicht.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

12.03.2021, 08:43

Ich würde hier auch lieber von einer 2-Wochen-Frist ausgehen. Wenn es vorher (außer dem Teilurteil) keine Entscheidung gab, dann ist das ja das erste VU, das ergeht und damit wäre eine Einspruchsfrist von 2 Wochen gegeben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

12.03.2021, 09:47

Danke euch, so hätten wir das auch gesehen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Antworten