Zwangsvollstreckung aus ArbG-Vergleich wg. falscher Auszahlung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
SarahZI
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 23.02.2015, 15:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advolux

#1

25.02.2021, 09:29

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin eigentlich nur stille Mitleserin, benötige aber heute euer Fachwissen.

Wir haben einen arbeitsgerichtlichen Vergleich geschlossen, in dem die vertragsgemäße Vergütung bis zum 31.12.2020 und eine Abfindungszahlung von 3.000 Euro brutto zum 31.12.2020 vereinabrt wurde.

Lohn für Dezember wurde berechnet und auch an Mandantin ausgezahlt. Im Januar wurde dann die Abfindung berechnet, weil Arbeitgeber das im Dezember verballert hat. Dann wurde aber von der Abfindung das im Dezember ausgezahlte Netto-Gehalt abgezogen und der Mandantin die Differenz ausgezahlt. Wir haben den Arbeitgeber zwei Mal auf den Fehler hingewiesen, er bleibt aber bei seiner Auffassung.

Ich würde nun gerne vollstrecken. Meine Idee ist ein Pfüb. Wenn ich den vollstreckbaren Titel, die falsche Lohnabrechnung des Arbeitgebers und eine von einem Steuerberaterbüro angefertigte "richtige" Abrechnung beifüge und die Differenz anfordere, müsste das doch durchgehen? Oder ist das ein komplett falscher Weg? :kopfkratz

:thx erstmal und liebe Grüße,
Sarah
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

03.03.2021, 12:28

Ich versteh grad nicht das Problem. Abfindung ist ein fester Betrag. Ich würde entsprechend die 3.000,00 € abzgl. des gezahlten Betrages vollstrecken. Wofür brauchst Du da eine Berechnung des Steuerberaters? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten