Vereinbarung einer Zeitvergütung

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Jägi-1979
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#1

22.02.2021, 15:08

Moin aus Ostfriesland, :wink2

ich bin auf der Suche nach einer Zeitvergütungsvereinbarung.

Ich kenne nur eine Gebührenvereinbarung mit einem Pauschalhonorar.

Hat evtl. jemand ein Muster, an dem ich mich orientieren kann/muss?

Ich danke Euch im Voraus recht herzlich!

:thx
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Adora Belle
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#2

22.02.2021, 16:06

Hast Du mal gegoogelt? Ich finde da einiges. Gibt auch Formularbücher. Und auf den RAK-Seiten steht alles, was man beachten muss.
Inkasso-Tante
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#3

24.02.2021, 09:37

Wir schließen teilweise Stundenvereinbarungen mit Mandanten, so dass wir pro geleisteter Stunde x Euro abrechnen können (mindestens allerdings die RVG-Gebühren, falls die Abrechnung der geleisteten Stunden geringer ausfallen sollt).
In die Vereinbarung muss auch aufgenommen werden, wie genau berechnet wird (viertelstündlich, im 10-Minuten-Takt oder je angefangene Stunde usw.), ob die x Euro brutto oder netto sind, was mit Auslagen (Parkkosten, Fahrtkosten, ...) ist, ob die Vereinbarung sich nur auf den konkreten Fall oder auch auf alle folgenden Tätigkeiten für diesen Mandanten bezieht. Das alles solltest du erst einmal genauer abklären.
Einen Entwurf kann ich dir leider (wegen Datenschutz) nicht zur Verfügung stellen.
Pitt
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#4

24.02.2021, 14:09

Der Anwaltverein bietet auf seiner Homepage Muster-Vereinbarungen. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es auch bei Enders im "RVG für Anfänger" ein Muster für eine Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand und bei Norbert Schneider in "Die Vergütungsvereinbarung". Im Jahr 2019 gab es ein Urteil des OLG München, das sich ausführlich mit den Regelungen in einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand befasst. Da wurde insbesondere die 15-Minuten-Zeittaktklausel auseinandergenommen. Das Urteil ist eine ganz gute Orientierung, um zu schauen, was aktuell geht und was nicht. Hier mal der Link zum Beitrag im Anwaltsblatt, dort gibt es auch einen Link zum Urteil.
[url]ttps://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/berufsrecht/olg-muenchen-haelt-15-minuten-zeittaktklausel-in-verguetungsvereinbarung-fuer-unwirksam[/url]
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Tigerle
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#5

24.02.2021, 15:34

Bei der Zeittaktklausel musst Du aufpassen, da gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen und diese wurde schon für unwirksam erklärt:
Bundes­ge­richtshof, Urteil vom 13. Februar 2020 – IX ZR 140/19
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