Ab- und Anrechnung Sozialrecht

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Refa-Mandy
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#1

20.02.2021, 12:58

Hallo :wink1
Ich habe eine Akte zum Abrechnen von meiner Vorgängerin geerbt und komme nicht so recht weiter.
Es geht um Sozialrecht.
Wir haben Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse erhoben. Dieser wurde wieder abgelehnt, so dass wir Klage erhoben gaben. Aber irgendwie wurde nochmal Widerspruch gegen die Ablehnung (parallel zur Klage) erhoben. Nun ist das Verfahren durch Vergleich beendet.
Was rechne ich ab? Und wie rechne ich die Geschäftsgebühr an?

Meine Idee: für die beiden Widersprüche je GG und für das Klageverfahren VG, TG und EG .... nur mit der Anrechnung habe ich Probleme :oops:

Vielleicht kann mir jemand helfen ... freue mich über Anregungen
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