Kostenausgleich trotz Kostentragungspflicht?

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JaneB
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#1

15.02.2021, 08:48

Guten Morgen, liebes Forum,
jahrelang habe ich hier nur mitgelesen und mir viele gute Tipps holen können. Nun habe ich ein Problem, mit dem ich nicht weiterkomme und zu dem ich hier nichts gefunden habe:
Wir vertreten die beklagte Partei. Diese hat PKH. Es ging ein Mahnverfahren voraus. Vergleich, unsere Partei trägt Kosten des Verfahrens, Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben. Nun kommt vom Gericht eine Aufforderung unter Fristsetzung, die Kosten unserer Partei zum Zwecke des Kostenausgleichs mitzuteilen. Mit ausdrücklicher Betonung auf "Kosten Ihrer Partei" , und dass diese sonst nicht berücksichtigt werden. Ich bin der Meinung, dass wir gar nichts festzusetzen bzw. auszugleichen haben, aber durch dieses Schreiben doch etwas verunsichert. Den Rechtspfleger habe ich nicht erreicht. Gegenseite hat bereits KFA gestellt, aber ohne irgendwelche Paragraphen zu nennen, so dass mir das nicht weiterhilft. PKH haben wir übrigens bereits abgerechnet und erhalten.

Habe nun mittlerweile Tunnelblick. Entgeht mir hier irgendwas? Vielen Dank im Voraus.
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.02.2021, 18:08

Nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt gehe ich ebenfalls davon aus, dass es keine auszugleichenden Kosten der von Euch vertretenen Partei gibt.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
JaneB
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#3

15.02.2021, 19:05

Vielen Dank :thx
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