Brauche dringend Eure Hilfe! (Unterbevollmächtigter)

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orchidee_10
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#1

19.09.2007, 12:03

Hallo,

kurze Frage, wie kann ich bei einem Kostenfestsetzer begründen, dass der Terminanwalt auch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld erhält.
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butterflybabe
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#2

19.09.2007, 12:03

ich denke gar nicht, ihr hättet einen Anwalt am Ort des Gerichts beauftragen müssen. Kostenerstattunganspruch von der Gegenseite sehe ich hier nicht.
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AyumiJoseline
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#3

19.09.2007, 12:06

da stimme ich butterflybaby voll und ganz zu..das ist ja der sinn eines unterbevollmächtigten, er hat seinen sitz in der nähe des Gerichts so das keine Fahrtkosten entstehen. Die Gegenseite wird bestimmt damit ankommen, dass ihr euch dann nen anwalt hättet nehmen sollen der näher dran ist um Kosten zu sparen.
Also ich seh somit auch keinen Kostenerstattungsanspruch für euch.
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eve

#4

19.09.2007, 12:08

Hä? Ist der Terminanwalt nun der Unterbevollmächtigte? Wenn ja, warum dann noch FArtkosten?

Oder verstehe ich das jetzt falsch?!
Kimmy

#5

19.09.2007, 12:10

finde ich auch. entweder gibts fahrtkosten oder es wird ein UBV/Terminanwalt beauftragt. aber beides geht wohl nicht.
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Bino
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#7

19.09.2007, 16:47

Das wird wohl schwierig sein, zu begründen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Curry
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#8

19.09.2007, 16:54

Das sehe ich genauso, man nimmt ja gerade deswegen einen Terminsanwalt, damit Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld nicht entstehen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Bino
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#9

19.09.2007, 16:58

Ja genau. Ich würde mich als Gegenpartei aber ehrlich gesagt auch beschweren, wenn der Gegner einen Terminsanwalt nimmt und dann noch Fahrtkosten geltend macht.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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StineP

#10

19.09.2007, 18:14

Auf jeden Fall... Sinn und Zweck des UBV ist ja eben die Kostenersparnis der Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Außerdem darf man am Sitz des Gerichtes doch eh keine solchen Auslagen erheben.
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