Adresse des Berufungsbeklagten vergessen

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Tatjana H.
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#1

27.11.2020, 11:59

Hallo zusammen,

hoffe, es ist noch jemand da...

Ich habe eine Berufung eingelegt udn die Adresse des Berufungsbeklagten vergessen. Also den Namen habe ich, aber die Adresse nicht. Bitte fragt nicht, wie das passieren konnte.... Ich weiß es selber nicht. :patsch

Laut LAG ist alles in Ordnung, weil ja das Urteil dabei war und die Bevollmächtigten erster Instanz benannt sind.

meint ihr es ist sinnvoll, dass ich da doch noch eine Rubrumsberichtigung hinsichtlich der Adresse des Berufungsbeklagten schicke??? Frist läuft Gott sei dank morgen erst aus

Tatjana
Tatjana

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#2

27.11.2020, 14:22

Wenn die Frist erst morgen ausläuft, würde ich es einfach machen.
Im besten Fall ist es überflüssig, schadet aber auch nicht und im anderen Fall hast du damit die Berufung gerettet
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icerose
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#3

30.11.2020, 10:52

Tatjana H. hat geschrieben:
27.11.2020, 11:59
Frist läuft Gott sei dank morgen erst aus
an einem Samstag? :kopfkratz
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dabonzo
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#4

30.11.2020, 11:25

Ich glaub, dass das unschädlich ist. Da steht ja nirgends, dass man die Anschrift nochmal angeben muss, die ergibt sich ja aus dem beigefügten Urteil.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/be ... ien-337909
Tatjana H.
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#5

02.12.2020, 10:32

icerose hat geschrieben:
30.11.2020, 10:52
Tatjana H. hat geschrieben:
27.11.2020, 11:59
Frist läuft Gott sei dank morgen erst aus
an einem Samstag? :kopfkratz
Theoretisch ja,

Praktisch haben wir sie auf den Freitag gelegt :)
Tatjana

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#6

02.12.2020, 13:44

Tatjana H. hat geschrieben:
02.12.2020, 10:32
icerose hat geschrieben:
30.11.2020, 10:52
Tatjana H. hat geschrieben:
27.11.2020, 11:59
Frist läuft Gott sei dank morgen erst aus
an einem Samstag? :kopfkratz
Theoretisch ja,

Praktisch haben wir sie auf den Freitag gelegt :)
Bisher war ich der Meinung, dass Samstags, Sonntags und auch Feiertags keine Fristen ablaufen (weder theoretisch noch praktisch). ;)
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#7

02.12.2020, 15:35

icerose hat geschrieben:
02.12.2020, 13:44
Tatjana H. hat geschrieben:
02.12.2020, 10:32
icerose hat geschrieben:
30.11.2020, 10:52
Tatjana H. hat geschrieben:
27.11.2020, 11:59
Frist läuft Gott sei dank morgen erst aus
an einem Samstag? :kopfkratz
Theoretisch ja,

Praktisch haben wir sie auf den Freitag gelegt :)
Bisher war ich der Meinung, dass Samstags, Sonntags und auch Feiertags keine Fristen ablaufen (weder theoretisch noch praktisch). ;)
So steht es auch explizit in § 193 BGB und § 222 II ZPO
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#8

02.12.2020, 16:02

Refa-99 hat geschrieben:
02.12.2020, 15:35
icerose hat geschrieben:
02.12.2020, 13:44
Tatjana H. hat geschrieben:
02.12.2020, 10:32
icerose hat geschrieben:
30.11.2020, 10:52
Tatjana H. hat geschrieben:
27.11.2020, 11:59
Frist läuft Gott sei dank morgen erst aus
an einem Samstag? :kopfkratz
Theoretisch ja,

Praktisch haben wir sie auf den Freitag gelegt :)
Bisher war ich der Meinung, dass Samstags, Sonntags und auch Feiertags keine Fristen ablaufen (weder theoretisch noch praktisch). ;)
So steht es auch explizit in § 193 BGB und § 222 II ZPO
Ja, natürlich steht das so da drin....
Ich leihe euch gerne meinen Chef, bei dem laufen fristen an jedem tag ab... ihr solltet mal sehen, wie nervös er wird, wenn ich die Frist auf den nächsten Tag datiere anstatt auf den vorhergehenden.... ;)
Tatjana

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#9

02.12.2020, 18:02

Naja, besser einen Tag zu früh als zu spät :pfeif
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#10

03.12.2020, 09:26

Nee, Tatjana, behalt ihn ruhig. :D

Ich wollte damit auch nur klarstellen (für eventuelle spätere Leser dieses Themas), dass es wenige Tage gibt, wo keine Frist abläuft (also man eigentlich keinen Herzinfarkt haben muss).
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