klagt Staatskasse/Land Kosten ein?
Verfasst: 24.11.2020, 13:44
Hallo ihr Lieben,
ein Anwalt und ich rätseln und finden leider keine Lösung zu folgendem Beispiel:
A und B streiten vor Gericht; A zahlt Gutachterkosten ein und der Vorschuss reicht nicht aus. B verliert und trägt die Kosten komplett. Der SV-Vorschuss reicht nicht aus. Es bestehen restliche Gutachterkosten in Höhe von 500,00 €, die B tragen muss. B zahlt aber nicht und hat auch keine Rechtsschutzversicherung.
Der Sachverständige bekommt sein Geld (soweit ich weiß) ja von der Staatskasse gezahlt, sodass die Staatskasse insoweit einen Erstattungsanspruch gegenüber B hat.
Wenn B nun aber nicht zahlt, was macht dann die Staatskasse? Sie braucht ja genauso einen Titel zum Vollstrecken wie wir alle. Werden die Kosten dann vom Land gegenüber B eingeklagt? Führt das Land ein Mahnverfahren durch?
Ich hab sowas noch nie erlebt und wir sind wirklich ratlos ^^
ein Anwalt und ich rätseln und finden leider keine Lösung zu folgendem Beispiel:
A und B streiten vor Gericht; A zahlt Gutachterkosten ein und der Vorschuss reicht nicht aus. B verliert und trägt die Kosten komplett. Der SV-Vorschuss reicht nicht aus. Es bestehen restliche Gutachterkosten in Höhe von 500,00 €, die B tragen muss. B zahlt aber nicht und hat auch keine Rechtsschutzversicherung.
Der Sachverständige bekommt sein Geld (soweit ich weiß) ja von der Staatskasse gezahlt, sodass die Staatskasse insoweit einen Erstattungsanspruch gegenüber B hat.
Wenn B nun aber nicht zahlt, was macht dann die Staatskasse? Sie braucht ja genauso einen Titel zum Vollstrecken wie wir alle. Werden die Kosten dann vom Land gegenüber B eingeklagt? Führt das Land ein Mahnverfahren durch?
Ich hab sowas noch nie erlebt und wir sind wirklich ratlos ^^