MwSt-Senkung + Quotenvorrecht

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Anahid
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#1

18.11.2020, 11:53

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen Vorschuss über die gesamten Verfahrenskosten mit 19 % MwSt abgerechnet. Weitere Gebühren sind nicht hinzugekommen; das Verfahren wurde jetzt beendet, womit die Gebühren mit 16 % MwSt zu berechnen sind. Entsprechend ergibt sich ein Guthaben. Kann ich mich hier auf das Quotenvorrecht berufen und das Guthaben an die Mandantin auszahlen oder muss ich hier splitten und z.T. an die Mandantin und z.T. an die Rechtsschutzversicherung auszahlen?

Hatte jemand schon einen solchen Fall?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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icerose
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#2

18.11.2020, 15:17

Hm, hatte ich noch nicht, ist aber interessant. Deshalb hab ich jemanden ganz Schlauen gefragt.

Er meint, das Quotenvorrecht besteht im Innenverhältnis VN<->RSV beim Ersatzanspruch eines Dritten. Hier geht es aber nicht um einen solchen Ersatzanspruch, sondern um Zahlungen der RSV und Mdtin auf euer Honorar.
Demnach muss das Guthaben gequotelt werden, denn auf die SB entfällt ja auch Umsatzsteuer.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Anahid
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#3

18.11.2020, 18:09

Danke Dir :knutsch

Ich habs fast befürchtet, dass das so ausgeht. :mrgreen: Macht aber Sinn. :?
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Adora Belle
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#4

18.11.2020, 18:19

Ich denke nicht, dass der Mandant überhaupt was davon bekommt. Die SB beträgt zb 250 EUR, da ist egal wieviel USt enthalten ist, jedenfalls beim Verbraucher. Mandant zahlt von der Bruttosumme 250 EUR, und den Rest zahlt die RSV. Wenn der Rest kleiner wird, dann zahlt die RSV weniger. Die SB bleibt gleich hoch (nur für Euch ist in der SB halt jetzt mehr Netto drin als vorher).
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icerose
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#5

19.11.2020, 09:02

Adora Belle hat geschrieben:
18.11.2020, 18:19
...Mandant zahlt von der Bruttosumme 250 EUR...
Na eben - also enthält die gezahlte SB Umsatzsteuer - und wenn die weniger wird, müssen die Zahler in Quoten weniger zahlen (denk ich mir).
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Adora Belle
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#6

19.11.2020, 09:20

Was denn für ne Quote? Die RSV übernimmt alles was über 250 EUR brutto liegt. Der ist egal, wieviel Mehrwertsteuer da drin enthalten ist. Der Mandant zahlt immer 250 EUR. Entweder mit 16% USt oder mit 19% USt.
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#7

20.11.2020, 09:26

Adora Belle hat geschrieben:
18.11.2020, 18:19
Ich denke nicht, dass der Mandant überhaupt was davon bekommt. Die SB beträgt zb 250 EUR, da ist egal wieviel USt enthalten ist, jedenfalls beim Verbraucher. Mandant zahlt von der Bruttosumme 250 EUR, und den Rest zahlt die RSV. Wenn der Rest kleiner wird, dann zahlt die RSV weniger. Die SB bleibt gleich hoch (nur für Euch ist in der SB halt jetzt mehr Netto drin als vorher).
Genauso. Für Mdt bleibt es bei den 250,00 €. Die Überzahlung der RSV geht auch an die RSV zurück.
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#8

20.11.2020, 10:29

Danke, da ich an den Mandanten noch nicht ausgezahlt habe, sondern nur an die RSV, kann ich noch abwarten, ob die was sagen. ;)
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