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Kostenfestsetzung ohne Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 14:18
von refa_mc
Hallo,

ich wurde soeben gefragt, ob wir einen Kostenfestsetzungsantrag stellen können wenn wir noch kein Urteil haben.

Wir haben bislang ein VU und gegen diesen wurde von der Gegenseite Einspruch eingelegt. Kann man hier schon einen KFA stellen oder sollte man abwarten bis das Verfahen beendet ist? Gibt es hierzu vielleicht auch einen entsprechenden §?

Vielen Dank im Voraus für Eure Mithilfe

Re: Kostenfestsetzung ohne Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 17:29
von Adora Belle
Du weisst was VU heißt?

Re: Kostenfestsetzung ohne Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 17:59
von refa_mc
Ja, ist auch ein Urteil. Kann ich jetzt schon einen KFA stellen obwohl das Verfahren ja weiter läuft wegen dem Einspruch der Gegenseite oder sollte man lieber abwarten bis das Verfahren ganz beendet ist? Sorry, falsche Formulierung in der erten Frage

Re: Kostenfestsetzung ohne Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 18:20
von pitz
Ich würde allein des Zinslaufs wegen bereits jetzt einen KFA stellen.

Re: Kostenfestsetzung ohne Urteil

Verfasst: 12.11.2020, 13:38
von refa_mc
Vielen lieben Dank Pitz :) Wir machen das jetzt so! :thx