Kostenfestsetzung ohne Urteil

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refa_mc
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#1

11.11.2020, 14:18

Hallo,

ich wurde soeben gefragt, ob wir einen Kostenfestsetzungsantrag stellen können wenn wir noch kein Urteil haben.

Wir haben bislang ein VU und gegen diesen wurde von der Gegenseite Einspruch eingelegt. Kann man hier schon einen KFA stellen oder sollte man abwarten bis das Verfahen beendet ist? Gibt es hierzu vielleicht auch einen entsprechenden §?

Vielen Dank im Voraus für Eure Mithilfe
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

11.11.2020, 17:29

Du weisst was VU heißt?
refa_mc
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#3

11.11.2020, 17:59

Ja, ist auch ein Urteil. Kann ich jetzt schon einen KFA stellen obwohl das Verfahren ja weiter läuft wegen dem Einspruch der Gegenseite oder sollte man lieber abwarten bis das Verfahren ganz beendet ist? Sorry, falsche Formulierung in der erten Frage
pitz
...wegen der Kekse hier
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#4

11.11.2020, 18:20

Ich würde allein des Zinslaufs wegen bereits jetzt einen KFA stellen.
refa_mc
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#5

12.11.2020, 13:38

Vielen lieben Dank Pitz :) Wir machen das jetzt so! :thx
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