Erst VU, dann Urteil
Verfasst: 11.11.2020, 10:56
Hallo zusammen
Ich hab mich jetzt total verzettelt und blicke nicht mehr durch Wir sind Kläger, ich muß einen KFA machen (Ausgleich)
Im VU steht:
1. Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 690 € nebst Zinsen .... zu zahlen.
2. Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen ....
3. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Danach hätte ich die GG anrechnen müssen im KFA.
Im Urteil steht dann:
1. Das VU bleibt aufrecht erhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 200 € zu zahlen. Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 70 % und Beklagte zu 30%.
3. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ..... tragen dier Klägerin zu 90% und Beklagte zu 10%.
Für mich steht da jetzt nix mehr von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, deshalb würde ich auch nicht anrechnen im KFA (KR ist klar )
oder bin ich auf dem Holzweg?
Ich hab mich jetzt total verzettelt und blicke nicht mehr durch Wir sind Kläger, ich muß einen KFA machen (Ausgleich)
Im VU steht:
1. Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 690 € nebst Zinsen .... zu zahlen.
2. Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen ....
3. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Danach hätte ich die GG anrechnen müssen im KFA.
Im Urteil steht dann:
1. Das VU bleibt aufrecht erhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 200 € zu zahlen. Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 70 % und Beklagte zu 30%.
3. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ..... tragen dier Klägerin zu 90% und Beklagte zu 10%.
Für mich steht da jetzt nix mehr von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, deshalb würde ich auch nicht anrechnen im KFA (KR ist klar )
oder bin ich auf dem Holzweg?