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Erst VU, dann Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 10:56
von Soenny
Hallo zusammen :wink1

Ich hab mich jetzt total verzettelt und blicke nicht mehr durch :oops: Wir sind Kläger, ich muß einen KFA machen (Ausgleich)

Im VU steht:

1. Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 690 € nebst Zinsen .... zu zahlen.
2. Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen ....
3. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Danach hätte ich die GG anrechnen müssen im KFA.

Im Urteil steht dann:

1. Das VU bleibt aufrecht erhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 200 € zu zahlen. Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 70 % und Beklagte zu 30%.
3. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ..... tragen dier Klägerin zu 90% und Beklagte zu 10%.

Für mich steht da jetzt nix mehr von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, deshalb würde ich auch nicht anrechnen im KFA (KR ist klar ;) )

oder bin ich auf dem Holzweg? :oops:

Re: Erst VU, dann Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 11:02
von Pepples
Nein, du bist richtig. Ich würde auch nicht anrechnen. ;)

Re: Erst VU, dann Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 11:03
von Sputnik85
Soenny hat geschrieben:
11.11.2020, 10:56

Für mich steht da jetzt nix mehr von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, deshalb würde ich auch nicht anrechnen im KFA (KR ist klar ;) )
Würde ich auch so handhaben.

Re: Erst VU, dann Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 11:04
von icerose
Du denkst richtig, Soenny.

Re: Erst VU, dann Urteil

Verfasst: 11.11.2020, 11:13
von Soenny
Danke, daß ihr mir den Knoten aus dem Hirn gezogen habt :thx :blumen